Der Unterschied besteht darin, dass die Angabe „unbehandelt“ nur auf den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Nacherntebehandlungsmittel hinweist. Dies kann sowohl auf Bio-Orangen als auch auf andere Anbauformen zutreffen. Inzwischen findet man die Angabe eher selten. Üblicher ist der Hinweis „Schale nach der Ernte unbehandelt“. Hier können während des Anbaus Pflanzenschutzmittel zum Einsatz gekommen sein, aber anschließend keine Nacherntebehandlungsmittel.
Die Bezeichnung „Bio“ dagegen ist rechtlich geschützt und darf nur verwendet werden, wenn die Wertschöpfungskette alle gesetzlichen Anforderungen an die ökologische Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion erfüllt. Dazu gehören neben dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auch Vorgaben zum Einsatz von Düngemitteln.
Wollen Sie die Schale von Orangen oder Zitronen zum Beispiel im Kuchen verwenden, greifen Sie am besten auf Bio-Früchte zurück. Aber auch Zitrusfrüchte mit Angaben wie „Schale zum Verzehr geeignet“ oder „essbare Schale“ sind geeignet, da sie ebenfalls nicht mit Pflanzenschutzmitteln oder Nacherntebehandlungsmitteln behandelt worden sind.
Herkömmlich angebaute Zitrusfrüchte, ohne die entsprechenden Hinweise, sind nicht geeignet. Sie werden mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln behandelt. Auch wenn sie nach der Ernte gewaschen werden, sind Rückstände auf der Schale nicht ausgeschlossen, gesetzliche Höchstmengen müssen jedoch eingehalten werden. Durch das Waschen verschwindet die natürliche Schutzschicht der Schale. Deshalb behandeln die Produzenten Zitrusfrüchte anschließend häufig mit Wachsen oder auch Konservierungsmitteln.
Tipp: Auch wenn Sie die Schale herkömmlicher Orangen nicht weiterverwenden möchten: Waschen Sie die Früchte vor dem Schälen oder Auspressen mit warmen Wasser und reiben Sie sie mit einem Tuch trocken, damit Konservierungsmittel oder Pflanzenschutzmittelrückstände nicht auf das Fruchtfleisch oder in den Saft gelangen.
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Um Zweifel bzw. Unsicherheit der Konsumenten bezüglich Essbarkeit der Schalen von Bio-Orangen schnell aufzuklären, wäre ein zusätzlicher Hinweis auf dem Beschreibungsettikett auch der Bioware - wie etwa "Schale zum Verzehr geeignet" - eine große Hilfe. Die im Zweifelsfall von den Konsumentn befragten Verkäuferinnen wissen in der Regel nicht hundertprozentig Bescheid und geben meist nur "Vermutungen" weiter.
Mein Chef möchte gerne einen chemischen Gutachter engagieren. Ich wusste allerdings gar nicht, dass es auch chemische Sachverständige ist. Ich frage mich nun, was der Unterschied zwischen diesen beiden ist.
Antwort der Redaktion:
Der Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) ist ein Zusammenschluss von Vertretern der staatlichen Lebensmitteluntersuchungs-Einrichtungen der 16 Bundesländer unter Beteiligung weiterer Vertreter von Behörden des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Aufgabe ist die Untersuchung und Beurteilung von Erzeugnissen, die dem Lebensmittelgesetz unterliegen. Ziel ist eine gemeinsame Abstimmung der 16 Bundesländer.
Gutachter im Lebensmittelbereich sind dagegen private selbständige Lebensmittelchemiker. Sie arbeiten teilweise zusätzlich als zugelassene Gegenprobensachverständige, wenn die Lebensmittelüberwachung laboranalytische Kontrollen einleitet und eine Gegenkontrolle erforderlich oder gewünscht ist. Eine bundesweite Adressliste finden Sie hier.