Warum ist ein belegtes Brötchen to go billiger als der Verzehr in Bäckerei?

Stand:
Ein belegtes Brötchen kostet zum Mitnehmen 2,80 Euro. Esse ich es direkt im Laden, zahle ich 3,25 Euro. Wenn ich das Brötchen zuerst zum Mitnehmen kaufe, den Laden verlasse und zurückkomme, um mir einen Kaffee zum Hiertrinken zu holen, darf ich das zuvor gekaufte Brötchen nicht essen. Ist das erlaubt?
Eine Reihe von Baguettes, die mit Käse, Salat und Tomaten belegt sind
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Die Ursache für die unterschiedlichen Preise und Verbote liegt im hier für Verbraucherinnen und Verbraucher etwas intransparenten Steuerrecht.

Auf Speisen zum Mitnehmen werden sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Auf solche, die im Restaurant oder beim Bäcker verzehrt werden 19 Prozent, da hier eine Dienstleistung entsteht. 

Sie werden es beispielsweise auch schon in der Eisdiele erlebt haben: Es wird nicht gerne gesehen, wenn das Eis in der Waffel, zum Mitnehmen, dann doch am Tisch verzehrt wird. Hier wäre nämlich normalerweise ein höherer Preis beziehungsweise eine höhere Mehrwertsteuer fällig geworden. Das könnte zu Bußgeldern führen, wenn eine Kontrolle stattfindet.

Weitere Infos finden Sie hier: Unterschiedliche Preise in Bäckerei und Café

 

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