Hering zählt zu den Fischen, die eher selten mit Schadstoffen wie Schwermetallen oder Dioxin belastet sind. Konservendosen können allerdings mit einer Bisphenol-A-haltigen Beschichtung versehen sein. Dieser Stoff kann aus der Beschichtung ins Lebensmittel übergehen. Wie Untersuchungen zeigen, wird der festgelegte Grenzwert nicht immer eingehalten. Bisphenol A steht unter anderem im Verdacht, den Hormonhaushalt zu verändern und das Immunsystem zu schädigen und sollte möglichst vermieden werden. Er reichert sich besonders in fettreichen Lebensmitteln an. Einen Fischverzehr aus Konservendosen sollten Sie daher auf 1 – 2 Dosen pro Woche beschränken.
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Im Dezember 2024 hat die EU-Kommission ein Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen, daher ist ihr Rat hier falsch / veraltet.
Anmerkung der Redaktion:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der von Ihnen angesprochene Forenbeitrag ist bereits älter und spiegelt den damaligen Kenntnisstand wider.
Inzwischen wurde die Verordnung (EU)2024/3190 veröffentlicht, die die absichtliche Verwendung von Bisphenol A und anderen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien verbietet.
Es gelten jedoch Übergangsfristen: allgemein bis 20.Juli 2026, für bestimmte Anwendungen, darunter Konservendosen für Fischerzeugnisse jedoch bis 20. Januar 2028. Ein Abverkauf bereits befüllter Ware ist darüber hinaus zulässig.