Wie muss aufgetautes Fleisch gekennzeichnet sein?

Stand:
Muss aufgetautes Fleisch nicht als solches deklariert werden? Auf Nachfrage im Markt kam die Antwort: Wenn das Fleisch gewürzt ist, braucht man es nicht zu kennzeichnen. Da wir dies nicht immer sofort sehen, würden wir es wieder einfrieren. Können wir gesundheitliche Schäden davontragen?

Fleisch an der Metzgertheke
Off
Aufgetautes Fleisch muss leider nicht in jedem Fall als solches gekennzeichnet werden. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei „Auftau-Fälle“:
 
  1. Wenn Fleisch, egal ob gewürzt bzw. mariniert oder nicht, eingefroren und aufgetaut worden ist und ohne weitere Bearbeitung angeboten wird, muss das Fleisch als „aufgetaut“ gekennzeichnet werden. Dies gilt für verpacktes Fleisch in Selbstbedienungstheken (SB-Theken) ebenso wie für lose angebotenes Fleisch an Bedientheken.
     
  2. Anders sieht es aus, wenn das Fleisch gefroren und aufgetaut worden ist und dann erst weiter bearbeitet wird, z.B. mariniert, gewürzt oder zu Hackfleisch zerkleinert wird. Dann muss nicht auf das Auftauen hingewiesen werden.
    (Ausnahme Geflügelfleisch: Dieses darf gar nicht in aufgetautem Zustand angeboten werden.)
Auf den zweiten Fall greifen viele Geschäfte insbesondere in der Grillsaison zurück. Wenn kurzfristig eine hohe Nachfrage nach Grillfleisch zu erwarten ist, kann eingefrorenes Fleisch schnell aufgetaut und gewürzt/mariniert und so ausreichend Grillprodukte angeboten werden.
Manche Geschäfte und Hersteller SB-verpackter Produkte kennzeichnen auch bei solchem Fleisch freiwillig, dass es zuvor eingefroren war.
 
Wenn Sie sicher vermeiden möchten, dass grillfertig gewürztes oder mariniertes Fleisch zuvor gefroren war, fragen Sie am besten an der Fleischtheke nach. Diese Möglichkeit haben Sie allerdings bei verpacktem Fleisch in SB-Theken nicht.
 
Noch kurz zu Ihrer Sorge vor gesundheitlichen Schäden:
Selbst wenn das Fleisch aufgetaut war und Sie es wieder einfrieren, müssen Sie diese Sorge nicht haben – vorausgesetzt Sie haben das Fleisch durchgängig ausreichend gekühlt und nicht unnötig lange gelagert, bevor Sie es eingefroren haben.
Idealerweise transportieren Sie Fleisch auf dem kürzesten Weg vom Geschäft nach Hause, bei sommerlichen Temperaturen am besten in einer Kühltasche. Wenn Sie das Fleisch dann einfrieren möchten, sollten Sie das möglichst umgehend tun, statt es mehrere Tage ungefroren zu lagern. So vermeiden Sie, dass sich eventuell vorhandene Krankheitserreger stark vermehren. Wenn Sie dann schließlich das Fleisch im Kühlschrank auftauen und vor dem Verzehr vollständig durcherhitzen, brauchen Sie keine Lebensmittelinfektion zu befürchten. 
 

Stellen Sie uns Ihre Frage

Unser Rat zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien ist für Sie kostenlos.

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir können keine Anbieternennungen veröffentlichen. Sie werden gegebenenfalls von uns gelöscht oder durch neutrale Bezeichnungen ersetzt.

Die Verbraucherzentrale nutzt und speichert die in diesem Kommentarfeld erhobene E-Mail-Adresse ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Kommentars im Forum. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, z.B. per E-Mail an die Adresse datenschutz@verbraucherzentrale.nrw. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*Pflichtfelder

Danke für die Erläuterungen. Wie sieht es allerdings bei verarbeiteten Fleischprodukten aus zB gebratene Hühnerbrust. Die gibt es quasi verzehrfertig zu kaufen, für Salate, Sandwiches und Co. Kann es sich hier ebenfalls um aufgetautes Fleisch handeln? Und welche Vorgaben gibt es hier zum Einfrieren? 

 

Anmerkung der Redaktion

Bei verarbeiteten Fleischprodukten wie gebratener Hühnerbrust, die verzehrfertig für Salate oder Sandwiches angeboten werden, ist eine Kennzeichnung als "aufgetaut" rechtlich nicht vorgeschrieben, selbst wenn das Fleisch zuvor eingefroren war. Dies liegt daran, dass das Fleisch nach dem Auftauen weiterverarbeitet wurde, beispielsweise durch Garen oder Würzen, wodurch es als Zutat in einem neuen Endprodukt gilt. Die Pflicht zur Kennzeichnung mit dem Hinweis "aufgetaut" entfällt in solchen Fällen.

Hinsichtlich des erneuten Einfrierens solcher verarbeiteten Fleischprodukte bestehen keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben. Allerdings sollten Verbraucher darauf achten, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird und die Produkte nach dem Kauf zügig gekühlt oder eingefroren werden, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Es wird empfohlen, verarbeitete Fleischprodukte im Kühlschrank aufzubewahren und innerhalb weniger Tage zu verzehren oder sie unmittelbar nach dem Kauf einzufrieren, wenn eine längere Lagerung beabsichtigt ist. Beim Auftauen sollte dies im Kühlschrank erfolgen, und das Produkt sollte vor dem Verzehr vollständig durcherhitzt werden, um mögliche Krankheitserreger abzutöten

Chlorophyll-Tropfen: Sinnvolle Nahrungsergänzung für Jugendliche?

Stimmt es, dass Chlorophyll gegen Hautunreinheiten und beim Abnehmen hilft, außerdem entgiftend und entzündungshemmend wirkt und das Immunsystem stärkt? Kann ich solche Tropfen meiner 16-jährigen Tochter anbieten?
Eine Person bearbeitet einen Kuchenteig mit einem Schneebesen

Erythrit zum Backen

Ich backe oft mit Erythrit als Zuckerersatz und tausche zum Beispiel 100 Gramm Zucker 1:1 gegen Erythrit aus. Jetzt habe ich gehört, dass der Verzehr von Erythrit das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen könnte. Ist das wahr und sollte ich Erythrit lieber nicht als Zuckerersatz verwenden?
Zwei beschichtete Pfannen auf einem Herd

Welche Pfanne ist die beste, die ich für alles verwenden kann?

Ich suche eine Pfanne, mit der ich alles zubereiten kann, also sowohl Pfannkuchen als auch Steaks. Gibt es eine Allround-Pfanne, die für alles gleichermaßen gut geeignet ist? Oder sollte ich lieber mehrere Pfannen nutzen? Worauf sollte ich beim Kauf und bei der Pflege achten?