Werden alle Zusatzstoffe in der Zutatenliste angegeben?

Stand:
Werden in der Zutatenliste von Fertigprodukten wie Tiefkühlpizza eventuelle Zusatzstoffe wie etwa Natriumferrocyanid oder Sorbitanmonostearat angegeben? Wurde bei Salz dann wirklich bloß Salz und bei Hefe nur reine Hefe verwendet?
Zutatenliste einer Salzverpackung
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Im Normalfall sind Zusatzstoffe wie alle anderen Zutaten in der Zutatenliste ersichtlich. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn ein Zusatzstoff über eine Zutat ins Lebensmittel gelangt und in dem Endprodukt keine technologische Wirkung ausübt, muss er nicht gekennzeichnet werden.  

Dies trifft zum Beispiel für Stoffe wie Natriumferrocyanid zu, die als Rieselhilfe in Salz eingesetzt werden. Auf der Salzpackung muss dann Natriumferrocyanid in der Zutatenliste stehen. Wird das Salz jedoch zum Beispiel in einem Fertiggericht weiterverwendet, steht dort nur noch "Salz". Die Rieselhilfe ist nicht kennzeichnungspflichtig. Sie übt keine technologische Wirkung im Endprodukt aus. Mehr Informationen finden Sie unter dem Artikel „Was die Zutatenliste verrät – und wo sie schweigt“.

Der Zusatzstoff Sorbitanmonostearat wird beispielweise als Emulgator eingesetzt und in der Zutatenliste unter seinem Klassennamen und anschließender Bezeichnung des Stoffes oder als E-Nummer angegeben: Emulgator Sorbitanmonostearat oder Emulgator E 491. Wird der Emulgator wie ein Verarbeitungshilfsstoff eingesetzt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Mehr zum Thema Zusatzstoffe finden Sie in unserem Artikel "Zusatzstoffe - wenn weniger mehr ist".

Grundsätzlich muss Hefe als Zutat im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Doch auch bei Hefe gilt: als Verarbeitungshilfsstoff eingesetzt, ist sie nicht kennzeichnungspflichtig. Mehr Informationen finden Sie auch in dem Portal "Lebensmittelklarheit" unter dem Artikel "Kennzeichnung von Hefe und Hefeextrakt".

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