Fremdkörper in Penne mit Garnelen, wie ist das Vorgehen?

Stand:
In "Penne mit Garnelen" fand sich ein Fremdkörper aus Plastik. Neben einer Entschuldigung des Händlers erhielten wir einen 10-Euro-Gutschein des Herstellers. Ist das so hinnehmbar?
Ein Hotdog wird mit einer Lupe vergrößert
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Aus unserer Sicht ist die Vorgehensweise von Händler und Hersteller ganz normal und nicht zu bemängeln.


Hintergrund:
In den letzten Jahren gibt es immer häufiger Meldungen über Fremdkörper (oder auch Schadstoffe, Krankheitserreger) in Lebensmitteln – unter anderem, weil die Behörden wie die Lebensmittelüberwachung viele Infos nun auf www.lebensmittelwarnung.de veröffentlichen.


Die Ursachen können vielfältig sein, z.B. technische Störungen, Umbauarbeiten, Personalhygiene, Verunreinigungen bei der Ernte oder Lagerung von Lebensmitteln, Beifang bei Meerestieren .
Natürlich ist es für Verbraucher:innen sehr ärgerlich, teilweise auch gesundheitsgefährdend, wenn man in Lebensmitteln Fremdkörper wie Plastikteile, Glasscherben oder Schrauben oder auch Kirschkerne im Kuchen, Käfer im Salat findet – oft sind auch kleine Kinder betroffen.
Dennoch haben die Hersteller das in der Regel nicht fahrlässig oder absichtlich verursacht. Es kommt (verglichen mit der Zahl der unbedenklichen Produkte) sehr selten vor. Schon allein, weil die Produkthaftung teuer werden und einen Imageschaden verursachen kann, investieren viele Hersteller in verstärkte Qualitätskontrollen.


Ein gewisses Restrisiko bleibt dennoch, weil trotz des Qualitäts- und Sicherheitsmanagements Fremdkörper vorkommen können.
Wenn Verbraucher:innen uns Hinweise auf Fremdkörper geben, empfehlen wir, sich erst einmal an den Hersteller oder bei Eigenmarken an den Händler direkt zu wenden. So hat dieser Gelegenheit, die entsprechende Charge und Rückstellproben schnell zu untersuchen und gegebenenfalls über Rückrufaktionen andere Verbraucher:innen zu warnen.
Wenn keine oder keine angemessene Reaktion erfolgt, raten wir, sich an das zuständige Amt für Lebensmittelüberwachung zu wenden. Diese kann ebenfalls die Sachlage untersuchen.


Für Rückfragen bei einer Reklamation kann es hilfreich sein, wenn Sie das betroffene Lebensmittel aufbewahren – verderbliche Ware sollten Sie einfrieren. Oder Sie dokumentieren alles ausreichend mit Fotos, z.B. die Größe des Fremdkörpers und die Chargennummer des Produkts.
Sie haben natürlich Anspruch auf Ersatz – können also ein einwandfreies Produkt beim Händler verlangen. Auf Gutscheine usw. gibt es keinen Rechtsanspruch, das hängt von der Kulanz des Herstellers/Händlers ab. Schadensersatzforderungen für erlittenen gesundheitlichen Schaden (der bewiesen werden muss, ebenso, dass das Produkt die Ursache war) müssen privatrechtlich geregelt werden.


Mehr Infos rund um die Themen Rückruf, Fremdkörper, Reklamation finden Sie hier:

Reklamation: Recht auf einwandfreie Lebensmittel

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