Einfrieren von Lebensmitteln mit Verbrauchsdatum

Stand:
Stimmt es, dass Lebensmittel wie Fleisch mit Verbrauchsdatum eingefroren werden dürfen? Die Frist jedoch nicht verlängert wird wie beim MHD?
Eine Verpackung mit Rindfleisch.
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Generell gilt für das Einfrieren von Lebensmittel mit Verbrauchsdatum, dass diese vor Ablauf des jeweiligen Verbrauchsdatums eingefroren werden müssen. Die Haltbarkeit von Eingefrorenem hängt dann von der Lagertemperatur und dem Lebensmittel ab. Bei Fleisch beispielsweise ist dabei die Fleischart entscheidend. Schweinefleisch ist bei guten Lagerbedingungen bei circa – 18 Grad Celsius bis zu 8 Monate haltbar und Rindfleisch bis zu 12 Monaten. Zudem sollten Sie darauf achten, Fleisch langsam im Kühlschrank aufzutauen und die sich dabei bildende Auftauflüssigkeit wegzuschütten. Mit dem Auftauen können sich auch mögliche Keime wieder vermehren. Das Fleisch sollte daher nach dem Verzehr zügig verarbeitet und nur gut durcherhitzt verzehrt werden.

 

Einen Überblick über die Tiefkühl-Lagerdauer von Fleisch bietet folgende Tabelle:

 

Fleisch

Tiefkühl-Lagerdauer bei -18° Celsius

Rindfleisch    

10-12 Monate

Kalbfleisch    

9-12 Monate

Schweinefleisch, mager 

6-8 Monate

Schweinefleisch, fett  

4 Monate

Hackfleisch, mager     

1-3 Monate

Hackfleisch, fett      

1 Monat

Hähnchen       

8-10 Monate

 

Die Angaben in der Tabelle sind als Richt- bzw. als Erfahrungswerte zu verstehen. Sie sollen Anhaltspunkte für die Lagerung geben. Die Werte sind aus der BZfE Broschüre „Lebensmittel einfrieren – Empfehlungen für die Lagerdauer“ diese können Sie über folgenden Link https://www.ble-medienservice.de/0126-1-dl-lebensmittel-einfrieren.html aufrufen. Dort sind weitere wichtige Informationen zum Einfrieren verschiedener Lebensmittel enthalten, wie zum Beispiel die Gefriereignung, die Auftauzeit und weitere Verarbeitungshinweise.

 

 

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