Das EU-weit gültige Glas-Gabel-Symbol kennzeichnet Materialien, die für den Lebensmittelkontakt geeignet sind.
Gemäß Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 müssen diese Materialien unter anderem mit folgenden Angaben gekennzeichnet werden:
- für Lebensmittelkontakt oder
- ein besonderer Hinweis auf den Verwendungszweck oder
- mit dem "Glas-Gabel-Symbol"
Wenn jedoch ersichtlich ist, dass ein Material oder Gegenstand für den Kontakt mit Lebensmitteln hergestellt wurde, so können diese Angaben auch entfallen. Ein Beispiel sind Kochtöpfe oder Suppenlöffel.
Vermutlich war auf der Verpackung der Bienenwachstücher angegeben, dass diese für das Abdecken von Lebensmitteln verwendet werden können. In dem Fall könnte das Glas-Gabel-Symbol oder eine ähnliche Kennzeichnung entfallen. Es gibt aber bereits Hersteller, die das Glas-Gabel-Symbol trotzdem auf ihrem Produkt angeben.
In dem Fall wurde sicher geprüft, dass keine Stoffe vom Wachs auf die Lebensmittel übergehen. Es sollte auch Hinweise für die Anwendung geben, wie beispielsweise, dass Wachstücher nicht für rohes Fleisch, Fisch sowie fettige Lebensmittel geeignet sind. Besonders bei fettigen Lebensmitteln besteht die Möglichkeit, dass auch der Geschmack des Wachses auf das Lebensmittel übergeht.
Bei speziellen Obst- und Gemüsebeuteln gilt das Gleiche wie für Wachstücher. Auch hier gibt es Hersteller, die das Glas-Gabel-Symbol auf der Verpackung aufdrucken, besonders wenn die Beutel aus recyceltem Kunststoff bestehen.
Auch geben manche Hersteller das GOTS-Siegel (Global Organic Textile Standard) an, wenn ihre Tücher oder Taschen danach zertifiziert wurden.