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Ja, auch die Schalen, Kerne, Knochen und Gräten, die beim Kochen und der Verarbeitung von Lebensmitteln entfernt werden, zählen – zumindest per Definition – zu den Lebensmittelabfällen.
Warum ist das so? Der Begriff »Lebensmittelabfall« basiert auf der EU-weit einheitlichen Definition eines Lebensmittels. Demnach wird ein Lebensmittel als Ganzes verstanden: Lebensmittel beinhalten auch nicht-essbare Bestandteile, die bei der Erzeugung des Lebensmittels nicht von den essbaren Bestandteilen getrennt wurden. Ein Beispiel sind Knochen, die dem zum menschlichen Verzehr bestimmten Fleisch anhaften oder Obst-/Gemüseschale, die erst unmittelbar vor dem Verzehr entfernt werden (beispielsweise Bananenschalen).
In diesem Zusammenhang spricht man daher von »vermeidbaren« und »nicht vermeidbaren« Lebensmittelabfällen. Zu den vermeidbaren Lebensmittelabfällen zählen all jene Lebensmittel, die zum Zeitpunkt der Entsorgung noch uneingeschränkt genießbar sind oder die bei rechtzeitigem Verzehr genießbar gewesen wären. Diese Mengen entsprechen der Lebensmittelverschwendung im eigentlichen Sinne.
Die nicht vermeidbaren Lebensmittelabfälle umfassen jene Lebensmittelabfälle, die überwiegend nicht genießbar sind und bei der Zubereitung von Speisen entfernt werden.
Einer Studie zufolge fallen in deutschen Privathaushalten pro Jahr und pro Kopf etwa 78 Kilogramm Lebensmittelabfälle an. Etwa 40 Prozent davon (31 Kilogramm) werden als vermeidbar eingestuft.
Betrachtet man die landwirtschaftliche Produktion von Lebensmitteln, so führt die Definition eines Lebensmittels übrigens auch hier zu einer Verzerrung. Ein landwirtschaftliches Produkt gilt erst ab dem Zeitpunkt der Ernte als Lebensmittel. Dies führt dazu, dass Produkte, die gar nicht geerntet und auf den Feldern untergepflügt werden, nicht zu den Lebensmittelabfällen gezählt werden. Dies kann beispielsweise aufgrund von Überproduktion oder nicht eingehaltener Qualitätsstandards erfolgen.
Zum Weiterlesen: Genießen statt wegwerfen: Lebensmittelverschwendung stoppen