Unterschied Tee und teeähnliche Erzeugnisse

Stand:
Ich habe gehört, dass Früchtetee gar kein echter Tee ist. Stimmt das? Wie ist das zu verstehen?
schwarzer Tee, Kräuter und Früchtetee in Schälchen
Off

Ja, es stimmt. Früchtetee ist kein "echter" Tee.

Was unter Tee zu verstehen ist, wird in den Leitsätzen für Tee und teeähnliche Erzeugnisse festgelegt. Darin heißt es, "… Tee stammt ausschließlich aus den Blättern, Blattknospen und zarten Stielen des Teestrauches Camellia sinensis …". Daneben werden in den Leitsätzen teeähnliche Erzeugnisse, Tee-Extrakte und Zubereitungen für Teegetränke unterschieden.

Zu "echtem" Tee gehören Schwarzer Tee, Grüner Tee, Weißer Tee, Gelber Tee, Pu-Erh-Tee und Oolong Tee. Sie alle werden aus Teilen des Teestrauches gewonnen, unterscheiden sich aber im Fermentationsverfahren während der Herstellung. "Echter" Tee und aromatisierter Tee enthalten mindestens 1,5 Prozent Koffein in der Trockenmasse.

Teeähnliche Erzeugnisse werden aus Pflanzenteilen hergestellt, die nicht vom Teestrauch stammen, aber wie Tee zubereitet werden. Hierzu zählen Kräuter- und Früchtetee. Es gibt nur wenige Vorgaben, welche Pflanzenteile zur Herstellung teeähnlicher Erzeugnisse verwendet werden. So legen die Leitsätze beispielsweise fest, dass für Pfefferminztee "die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blätter und Teile der oberen Sprossachse der Pfefferminze …" verwendet werden. Werden teeähnliche Erzeugnisse aus einer oder zwei Pflanzen hergestellt, werden sie mit der entsprechenden Pflanzenart gekennzeichnet, z.B. Pfefferminztee oder Hagebuttentee mit Hibiskus. Werden mehreren Pflanzenarten verwendet, sind auch Sammelbezeichnungen wie Kräuter- oder Früchtetee zulässig. Teeähnliche Erzeugnisse enthalten kein Koffein.

Tee-Extrakte sind wässrige Auszüge aus Tee bzw. teeähnlichen Erzeugnissen, denen das Wasser entzogen wurde.

Für die Herstellung von Zubereitungen für Teegetränke werden Tee-Extrakte verwendet. Hierzu zählen die sogenannten Instant-Tees. Sie enthalten häufig viel Zucker.

Sowohl "echter" Tee als auch teeähnliche Erzeugnisse, Tee-Extrakte und Zubereitungen für Teegetränke können aromatisiert werden. Dies muss in der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben werden, wie z.B. Früchtetee aromatisiert mit Apfel-Kirsch-Geschmack. Ebenso muss in der Zutatenliste der Begriff "Aroma" aufgeführt werden.

  • Achten Sie auf die Bezeichnung des Lebensmittels. Dort können Sie erkennen, ob es sich um "echten" Tee, teeähnliche Erzeugnisse oder um ein Produkt aus Tee-Extrakten handelt.
  • Schauen Sie in die Zutatenliste. So können Sie erkennen, welche Pflanzen verwendet wurden und ob Aromen enthalten sind.

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir können keine Anbieternennungen veröffentlichen. Sie werden gegebenenfalls von uns gelöscht oder durch neutrale Bezeichnungen ersetzt.

Die Verbraucherzentrale nutzt und speichert die in diesem Kommentarfeld erhobene E-Mail-Adresse ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Kommentars im Forum. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, z.B. per E-Mail an die Adresse datenschutz@verbraucherzentrale.nrw. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*Pflichtfelder