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Einweghandschuhe fallen nicht unter die Einwegkunststoffverbotsverordnung – (EWKVerbotsV) – im Gegensatz zu Plastikeinweggeschirr, Trinkhalmen und Rührstäbchen aus Kunststoff. Grundsätzlich ist es wünschenswert, auf Einmal-Produkte zu verzichten und stattdessen Zangen bereitzuhalten.
Für die Abgabe von Brot, Kleingebäck und feinen Backwaren in der Selbstbedienung gelten bestimmte hygienische Anforderungen. Dazu zählt beispielsweise, dass für die hygienische Entnahme der Waren geeignete Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, wie etwa Einmalhandschuhe oder Entnahmebesteck mit hygienischer Ablage.