Zunächst handelt es sich bei Beiden um italienische Hartkäsesorten, die sich durch ihre körnige Struktur auszeichnen. Sowohl Parmesan ("Parmigiano Reggiano") als auch Grana Padano tragen das EU-Siegel "geschützte Ursprungsbezeichnung". Dieses Siegel kann für Lebensmittel beantragt werden, die in einem abgegrenzten geografischen Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden.
Dieses geographische Gebiet ist bei Parmesan wesentlich kleiner als bei Grana Padano. Während dieser in der gesamten Po-Ebene (33 norditalienische Provinzen) produziert werden darf, ist das Gebiet bei Parmesan auf die italienischen Provinzen Parma, Reggio Emilia, Modena, Bologna und Mantua begrenzt.
Die Anforderungen an das Futter sind bei Parmesan strenger als bei Grana Padano. So dürfen die Kühe, deren Milch zur Herstellung von Parmesan verwendet wird, nur Gras aus der Ursprungsregion und unbehandeltes Futter fressen. Beim Grana Padano dürfen die Kühe auch mit Silage gefüttert werden.
Außerdem darf dem Grana Padano der Zusatzstoff Lysozm zugesetzt werden (um das Aufblähen des Käses zu verhindern). Dieser kann aus Ei hergestellt und somit für Ei-Allergiker problematisch sein. Parmesan hingegen dürfen keine Zusatzstoffe zugefügt werden.
Ein weiterer Unterschied ist die Mindestreifedauer – bei Parmesan beträgt sie zwölf, bei Grana Padano nur neun Monate.
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