Das ist richtig, Sie müssen auch bei Marmelade, Konfitüre, Gelee und Fruchtaufstrich mit tierischen Bestandteilen rechnen.
Laut Konfitürenverordnung, die die Zusammensetzung für Marmelade, Konfitüre und Gelee regelt, ist beispielsweise der Zusatz von Zucker und auch von Honig erlaubt. Ein Blick in das Zutatenverzeichnis liefert hier Klarheit.
Weiterhin darf zum Beispiel für die Herstellung von Konfitüre Saft verwendet werden. Zur Klärung der Säfte kann Gelatine verwendet worden sein. Da Gelatine in diesem Fall ein Verarbeitungshilfsstoff ist, der im Endprodukt nicht mehr enthalten ist, erscheint sie nicht im Zutatenverzeichnis.
Für "Fruchtaufstriche" gibt es keine Vorschriften zur Zusammensetzung. Auch hier ist also der Einsatz von Honig und Fruchtsaft möglich.
Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie nur "Marmelade" mit einem Vegan-Siegel (z.B. V-Label "vegan" oder Veganblume) kaufen.