Bitte benachrichtigen Sie die amtliche Lebensmittelüberwachung. Diese Behörde kann gezielt vor Ort Ihrem Hinweis nachgehen und bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht den Händler abmahnen.
Die Lebensmittelüberwachung ist der Stadt- bzw. Kreisverwaltung angegliedert. Zuständig ist die Überwachungsbehörde des Bezirks, in dem sich der Markt befindet.
Lebensmittel, die ein Verbrauchsdatum tragen, dürfen nach dessen Ablauf nicht mehr verkauft werden. Hier kann eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen. Das Verbrauchsdatum nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verzehrt werden darf.
Anders ist es bei dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Im Handel löst ein überschrittenes MHD kein Verkaufsverbot aus. Diese Lebensmittel dürfen also nach Ablauf des MHD weiter verkauft werden, wenn sichergestellt ist, dass die Ware einwandfrei ist. Es muss jedoch ein eindeutig erkennbarer Hinweis für Verbraucher:innen vorhanden sein, dass das MHD abgelaufen ist. Sobald das MHD erreicht ist, haftet nicht mehr der Hersteller, sondern die Verantwortung trägt dann der Lebensmittelunternehmer bzw. Lebensmittelhändler, der die Ware in Verkehr bringt.
Weitere Informationen zur Reklamation von Lebensmitteln finden Sie auf unserer Internetseite.