Calciumchlorid in Käse

Stand:
Muss Calciumchlorid auf der Zutatenliste von Käse stehen?
verschiedene Käsesorten liegen auf einem Holzbrett
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Calciumchlorid oder auch E 509 ist als Zusatzstoff für bestimmte Lebensmittel zugelassen und muss bei Verwendung, wie alle anderen Zusatzstoffe auch, in der Zutatenliste gekennzeichnet werden.

Calciumchlorid bindet mit Eiweißen feste Verbindungen und fördert so das Dicklegen von Milch bei der Käseherstellung. Es ist bei gereiften Käsesorten sowie auch bei Käse aus biologischer Herstellung erlaubt.

Ansonsten wird Calciumchlorid häufig bei Kompott oder Obst- und Gemüsekonserven als Festigungsmittel und Stabilisator eingesetzt.

ältere Nutzer-Kommentare aus dem Jahr 2020 und davor

Schlomo Ben Avraham, am 12.06.2018, 19:06
Hände weg von allen Lebensmitteln wo Zutaten mit > E > Bezeichnungen drin sind auch wenn es nur E 509 ist .


Hfab, am 13.09.2019, 16:55
Im Allgemeinen ist das schon richtig mit der Vorsicht bei den E Zusätzen. Wenn man selber Käse macht, wie ich zum Hausgebrauch, dann sieht man wieviel in den Ausguss geht ohne Zusatz von Calciumchlorid. Den Geschmack verändert es nicht, die Ausbeute beim Bruch ist höher, wie mit Milch vom Bauern. Ich, als Gichtpatient, reagiere eigentlich sofort bei Zusätzen jeglicher Art, die Normalmenschen überhaupt nicht spüren. Beim Zusatz von Chlorcalzium

hab ich jedenfalls keine Bedenken. Der liebe Schlomo schießt sicherlich hierbei übers Ziel hinaus.


Unke Ulla, am 03.09.2019, 18:06
Durch Ihre "Hände-weg"-Empfehlung treffen Sie aber auch gemeinerweise Zusatzstoffe wie E239, E512, E284, E285 und andere wertvolle Sachen.

 

Redaktion:
In Ihrer (ironischen) Auflistung "wertvoller" Zusatzstoffe haben Sie sich aber auch ein paar besonders unangenehme Beispiele herausgesucht ;-).

Für alle, die diese E-Nummern auf Anhieb nicht übersetzen können:

E 239 = Hexamethylentetramin, aus Ammoniak und Formaldehyd hergestellter Stoff, der nur für Provolone-Käse zugelassen ist. Auch als Arzneimittel zur Desinfektion der Haut und Harnwege zugelassen.

E 512 = Zinn-II-Chlorid, Antioxidationsmittel und Farbstabilisator, der in großen Mengen zu Übelkeit und Erbrechen führen kann. Nur für Dosen- und Glaskonserven von weißem Gemüsesorten zugelassen.

E 284 = Borsäure, Konservierungsstoff, der sich im Körper anreichern kann. Hat in Lebensmitteln früher zu Vergiftungen geführt und ist daher heute nur noch für Kaviar zugelassen.

E 285 = Natriumtetraborat, Natriumverbindung der Borsäure (siehe oben)

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Muss Calciumchlorid, welches bei der Herstellung von Weichkäse aus pasteurisierter Milch verwendet wird auf dem Etikett angeführt werden, wenn keine weiteren Zutaten eingesetzt werden?

Anmerkung der Redaktion:

Ja, der Einsatz von Calciumchlorid muss immer gekennzeichnet werden. Wie oben im Text beschrieben.