Welcher Hersteller hinter einer Eigenmarke steht, können Sie nur bei wenigen Produkten eindeutig erkennen. Dann steht nämlich der Markenhersteller auf der Verpackung. Möglich ist auch die Zuordnung über die Herstelleradresse: Auf manchen Verpackungen von No-Name-Produkten finden Sie die gleiche Adresse wie auf Markenprodukten. Dies lässt den gleichen Hersteller vermuten. In den meisten Fällen steht aber „Abgepackt oder hergestellt für …“. Hier erfahren Sie sich nichts über den Hersteller.
Das ovale Identitätskennzeichen kann einen Hinweis auf den Hersteller geben. Es muss auf verpackten tierischen Lebensmitteln, also auf Produkten aus Fleisch, Milch, Ei und Fisch angegeben werden. Zu beachten ist, dass Sie an diesem Zeichen nur erkennen können, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Auf der Homepage vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lässt sich über eine Datenbank aus der fünfstelligen Nummer und dem Bundesland der Betrieb ermitteln. Der Abpackbetrieb kann, muss aber nicht unbedingt der Hersteller sein.
Wenn sich ein Produkt von einer Eigenmarke einem Hersteller zuordnen lässt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es das gleiche wie das Markenprodukt ist. Die Qualität und Rezeptur wird von dem jeweiligen Handelsunternehmen vorgegeben und kann sich vom Markenprodukt unterscheiden. Zudem können hinter einer Eigenmarke auch verschiedene Hersteller stecken.
Die Verbraucherzentralen kritisieren die erlaubte Kennzeichnung „hergestellt für…“ Sie haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen den Hersteller von Lebensmitteln wissen, nicht irgendeine verantwortliche Firma. Zusätzlich zur Angabe des verantwortlichen Unternehmens sollte auch der Hersteller auf dem Lebensmittel genannt werden.