Hinter der Zutat „Ei“ kann auch pasteurisiertes Vollei stecken. Denn ob in einem Produkt frische Eier oder pasteurisiertes Vollei verwendet wurden, muss nicht angegeben werden. Auch in der Zutatenliste lässt sich das ohne weitere Angaben nicht erkennen.
Der Begriff „Vollei“ bezeichnet in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für Feine Backwaren, für Teigwaren und für Speiseeis sowohl die Eimasse aus frisch aufgeschlagenen Eiern als auch handelsüblich pasteurisiertes Vollei.
Wird bei Teigwaren auf „Frischei“ hingewiesen, werden nach den Leitsätzen für Teigwaren Eier verwendet, die im Herstellungsbetrieb frisch aufgeschlagen und in frischem Zustand verarbeitet wurden. Zudem kann der Begriff „Frischei“ auch für Vollei verwendet werden, das in einem zugelassenen Betrieb aufgeschlagen und durch Pasteurisierung vorbehandelt wurde. Dabei muss das Produkt innerhalb von 24 Stunden an den Teigwarenhersteller geliefert (bei einer Temperatur von maximal 4° C) und dort kurzfristig weiterverarbeitet werden.
Weisen Anbieter explizit auf „frisch aufgeschlagene Eier“ hin, sollten sie nach unserer Auffassung im Herstellungsbetrieb aufgeschlagen und direkt weiterverarbeitet werden.
Wenn Sie keine weiteren Angaben finden und wissen möchten, ob die Eier bei der Herstellung der Fertigprodukte frisch aufgeschlagen wurden oder nicht, bleibt derzeit nur die Möglichkeit, direkt beim Hersteller nachzufragen.