Lebensmittel reklamieren

Stand:
Bei verdorbenen Lebensmitteln gibt es Möglichkeiten für eine Reklamation. Darf die Ware getauscht oder durch Erstattung des Kaufbetrages bzw. Verrechnung mit dem nächsten Einkauf zurückgegeben werden?
eine verschimmelte Zitrone liegt auf dem Tisch
Off

Als Verbraucher oder Verbraucherin hat man ein Recht auf Lebensmittel, die einwandfrei und klar gekennzeichnet sind. Mangelhafte Lebensmittel, zum Beispiel verdorbene, sollten möglichst schnell reklamiert werden, sei es direkt im Handel, im Restaurant oder beim Online-Händler. Auf den Eintausch gegen einwandfreie Ware besteht ein rechtlicher Anspruch. Sofern dies nicht möglich ist, kann vom Käufer oder von der Käuferin eine Preisminderung oder das Geld zurückverlangt werden. Der Kassenbeleg dient als wichtiger Beweis und sollte daher aufbewahrt werden.

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