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Wir können Sie hoffentlich beruhigen. Verwendet ein Hersteller zugelassene Insektenarten in seinem Produkt, ist das kennzeichnungspflichtig. Die Hausgrille findet sich mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung „Acheta domesticus (Hausgrille)“ im Zutatenverzeichnis des Produktes. Der deutsche Name muss demnach immer mit angegeben werden.
Zudem muss das Produkt mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.
Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden. Diese Pflichtinformationen sind in den beiden Durchführungsverordnungen (EU) 2023/5 und (EU) 2022/188 geregelt.
Die Insektenarten Gelber Mehlwurm und europäische Wanderheuschrecke sind ebenfalls zugelassen. Auch für sie gelten die obigen Kennzeichnungsvorschriften, so dass sie als Zutaten erkennbar sind.
Man braucht keine Bedenken haben, dass Insekten in Form von Pulver Lebensmitteln einfach untergemischt werden. Dafür ist es viel zu teuer. Die Hersteller würden ihre Produkte zudem besonders bewerben. Aufgrund mangelnder Verbraucherakzeptanz gehören Lebensmittel mit Insekten noch zu den Nischenprodukten.
Zum Hintergrund:
Der Verzehr von Insekten ist in unserer westlichen Ernährung eher unüblich. Sie können aber durchaus ernährungsphysiologisch hochwertige Lebensmittel sein. Sie gelten als gute Quelle für Omega-3-Fettsäuren, Vitamine und Mineralstoffe. In allen Insekten kommen einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren vor. Der Proteinanteil ist teilweise höher als bei Fleisch. Gefriergetrocknete Mehlwürmer haben beispielsweise einen Proteinanteil von fünfzig Prozent.
Zudem zeigen Studien, dass Insekten im Vergleich zu Fleisch klimafreundlicher sind: Sie brauchen weniger Platz und Wasser als Rinder, Schweine oder Hühner und verursachen weniger Treibhausgas-Emissionen.
Insekten gelten bei uns als "neuartige Lebensmittel", weil sie in der Europäischen Union (EU) vor dem Stichtag 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang als Lebensmittel verwendet worden sind. Diese Lebensmittel werden durch eine spezielle Verordnung geregelt, der Novel-Food-Verordnung und brauchen eine Zulassung als Lebensmittel.