Grundsätzlich sind im Sinne der Hygieneverordnung Lebensmittel auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vor Kontamination zu schützen, die sie für die menschliche Ernährung ungeeignet machen. Ziel ist, ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen. Daher müssen sämtliche Arbeitsprozesse in allen Lebensmittelbetrieben unter hygienisch einwandfreien Bedingungen ablaufen.
Für die Abgabe von Brot, Kleingebäck und feinen Backwaren in der Selbstbedienung existieren bestimmte hygienische Anforderungen.
Dazu zählt beispielsweise, dass für die hygienische Entnahme der Waren geeignete Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, wie etwa Einmalhandschuhe oder Entnahmebesteck mit hygienischer Ablage.
Für die Umsetzung der Vorgaben ist der jeweilige Lebensmittelhändler selber verantwortlich. Beispielsweise sollten Backwaren von Kunden auf keinen Fall geprüft (angefasst) und wieder hingelegt werden. Durch die Entnahme von Backwaren ohne Zange oder Handschuh kann es unabsichtlich auch zur Berührung von anderen Backwaren und damit leichter zu einer Kontamination (z.B. mit Krankheitskeimen) kommen.
In Ihrem Fall würden wir empfehlen, sich an die örtliche Lebensmittelüberwachung zu wenden. Diese Behörde hat die hoheitliche Gewalt, Verstöße im Lebensmittelbereich zu kontrollieren, zu analysieren und ggf. gegen den Vertreiber rechtlich vorzugehen. Die Verbraucherzentrale als eingetragener Verein ist dazu nicht befugt.
Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde, in deren Gebiet/Landkreis sich der betroffene Supermarkt befindet.
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Wir sollen, um Fit zu bleiben ,Gehirn Herz-Kreislauf Muskeln trainieren .
Was nicht trainiert wird,verkümmert.
Ich würde das Gleiche für die Körpereigene Abwehr vermuten ,weil es nach den gleichen Gesetzen abläuft.
Übertriebene Hygiene führt zu Resistenten Bakterien und Viren Staemmen.
Halten sich auf Kunststoff überhaupt Bakterien ???????
Gerne eine Antwort von der Redaktion
Anmerkung der Redaktion:
Ja, Bakterien können auf Kunststoff halten und sich dort auch vermehren. Wie lange diese sich auf Oberflächen halten, hängt von der Bakterienart ab. Wärme und Feuchtigkeit bieten optimale Nährböden, beispielsweise, wenn die Kühlschrankdichtungen defekt sind und der Kühlschrank zu warm wird. Vorratsdosen, Schneidebretter oder Flaschen mit zerkratzter Kunststoffoberfläche sollten ausgetauscht werden, da die Keime darin leichter Halt finden.
Ist es gesetzlich erlaubt, Brötchen oder Brot auch ohne Zange oder Handschuhe aus dem Brotkasten zu nehmen, wenn der Anbieter nicht ausdrücklich darauf hinweist?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort der Redaktion:
Nein, das ist nicht erlaubt. Die rechtlichen Vorschriften sehen vor, dass die Entnahme aus lebensmittelhygienischen Gründen nicht per Hand erfolgen soll. Es soll damit eine Kontamination der Backwaren durch unhygienische Handhabung vermieden werden. Dazu dienen die Selbstbedienungsbehälter mit Schutzklappen und Hilfsmittel wie Zangen oder Handschuhe zum Entnehmen, auch wenn kein Schild aufgestellt ist.
Die Backshops sind zwar nützlich, die Konstruktionen werden aber immer schlechter.
Die Sperren, die das Zurücklegen von Ware verhindern sollen, sind oft nicht vorhanden oder werden sogar ausgebaut. Das hat dann zur Folge, dass die Kunden Waren einfach mit der Hand entnehmen und auch wieder ZURÜCKLEGEN können. Das habe ich schon selbst beobachtet.
Hinzu kommt noch, dass die Mitarbeiter selbst die Ware oft mit bloßen Händen - also ohne Handschuhe - in die Behälter füllen oder Backwaren in der Auslage neu sortieren indem sie JEDES Teile mit der Hand anfassen und woanders hinlegen. Auch das habe ich schon selbst beobachtet. Da vergeht einem der Appetit.
Den Einzelfall kenne ich nicht. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass es möglich ist, Lebensmittel mit der Hand zu berühren. Evtl. sind die Mitarbeiter dafür geschult (z.B. durch Händewaschen) und werden gesundheitlich überwacht (z.B. mit Hepatitis-B-Impfung). So wäre es z.B. in einer Küche in einem Restaurant der Fall.
Ob das für Supermarkt-Mitarbeiter oder Bäckerei-Verkäufer gemacht wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es ist jedenfalls ein Unterschied, ob man Kunden oder Mitarbeiter hat. Mitarbeiter kann man überwachen, kontrollieren, schulen und sanktionieren. Der Betrieb ist für das Verhalten verantwortlich und haftet.
An der Backwarentheke beim ALDI war vor mir eine Frau am Brötchenfach mit Zange. Ich habe mir 2 Brötchen ausgeguckt und mit der Hand entnommen (kam gerade aus der Wanne). Die Frau wollte mir auferlegen, die Zange zu benutzen und es gab ein hin und her. Mein gesunder(?) Menschenverstand sagt mir, dass ich ausgewählte Brötchen kurz mit der Hand entnehmen darf. ???
Anmerkung der Redaktion:
Aus Hygienesicherheitsgründen sollten immer die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zur Brotentnahme verwendet werden. Es kann immer vorkommen, dass zum Bespiel auch der Arm oder Ärmel mit einem Produkt in Berührung kommt. Auch wenn es nicht gewollt ist.