Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zum Tragen von Einmalhandschuhen in Bäckereien, Metzgereien oder anderen Lebensmittelgeschäften. Das Tragen von Einmalhandschuhen für Verkaufspersonal bietet keinen hygienischen Vorteil im Vergleich zum Verzicht auf Handschuhe. Ohne Hygienemaßnahmen herrscht bereits nach wenigen Minuten auf Händen bzw. Handschuhen eine vergleichbare Keimbelastung. Daher schreibt der Gesetzgeber das Tragen solcher Handschuhe nicht verpflichtend vor.
Trotzdem ist die jeweilige Betriebsleitung für die Hygiene verantwortlich. Sie muss kritische Kontrollpunkte identifizieren und ein Konzept erstellen, mit dem gewährleistet wird, dass der Kunde hygienisch einwandfreie Lebensmittel erhält.
So sollte das Anfassen der Backwaren mit der bloßen Hand auf ein Minimum beschränkt werden. Geeignete Hilfsmittel sind Tüte oder Papier bzw. eine Zange oder ein großer Handschuh zum schnellen An- und Ausziehen. Regelmäßiges Händewaschen nach dem Kontakt mit Geld sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Wenn Sie beim Einkauf beobachten, dass eindeutig unhygienische Zustände in einer Bäckerei oder Metzgerei herrschen, können Sie dies der amtlichen Lebensmittelüberwachung melden. Diese Behörde ist befugt, den Handel zu kontrollieren und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Zudem ist sie auf Beschwerden aus der Bevölkerung angewiesen.
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Hallo,
ist es akzeptabel, wenn sich eine Verkäuferin - hinter der Verkaufstheke - erst den Pferdeschwanz neu bindet und dann (ohne sich die Hände zu waschen) Backwaren mit bloßen Händen anfasst und verpackt? (Heute in der Backwarenabteilung eines Ladens erlebt.) Ich war zu perplex, um etwas zu sagen.
Soll ich das ansprechen bzw. wie weiter vorgehen?
VG und danke im Voraus!
Anmerkung der Redaktion:
Ich arbeite in einer Bäckerei. Ich nehme einen Handschuh für die Brote. Er wird jeden Tag gewechselt. Für die Teilchen und Brötchen haben wir Zangen. Auch die Hände werden öfters gewaschen. Eine Kollegin benutzt wiederum keine Handschuhe und auch öfters nicht die Zange. Wurde auch schon von Kunden darauf angesprochen.
Kommentar. Den Scheiss Handschuh
Fazit meiner Meinung nach. Dann ist sie Fehl am Platz
Anmerkung der Redaktion:
Kleingebäck sollte mit der Zange angefasst werden, wie wir es im Artikel beschrieben haben. Letztlich ist der Vorgesetzte für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen verantwortlich.
In jeder Selbstbedienung Backladen im Supermarkt sind die Zangen immer benutzt, als würden sie nie gereinigt. Warum kontrolliert keiner, obwohl Beschwerden geschrieben wurden ändert sich nichts.
Anmerkung der Redaktion:
Wenden Sie sich gerne an die zuständige Lebensmittelüberwachung, wenn die Beschwerden im Geschäft keine Verbesserung gebracht haben.