Als Verbraucher müsste ich DIREKT beim Scannen der Ware den falschen Preis reklamieren. Sobald ich bezahlt habe, habe ich laut Gesetz keinen Anspruch mehr auf Rückgabe bzw. Erstattung. Der Preis, der an den Regalen ausgezeichnet ist, müsse nicht unbedingt stimmen. Erst an der Kasse ist der richtige Preise zu erkennen. Ist es wirklich so, das sich der Verbraucher nicht auf die ausgezeichneten Preise an den Regalen verlassen kann und DIREKT beim Scannen der Ware Alarm schlagen muss?
Die Aussage des Geschäftsführers ist korrekt.
Streng juristisch gesehen sind Sie durch die Bezahlung den Kaufvertrag eingegangen. Ein Rechtsanspruch, den niedrigeren Preis zu bezahlen, lässt sich nicht ableiten. Bekommen Sie die Differenz im Nachhinein erstattet, geschieht dies aus Kulanz und immer freiwillig.
Bei dem Preis am Regal handelt es sich nach allgemeiner Meinung nicht um ein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur um eine so genannte "invitatio ad offerendum", also um eine Aufforderung an den potentiellen Käufer, seinerseits ein Angebot abzugeben. Das führt leider dazu, dass Sie an der Kasse kontrollieren müssen, welcher Preis eingetippt wird und gegebenenfalls sofort reagieren müssen. Meist gibt es keine Probleme, das Produkt aufgrund des "veränderten" Preises an Ort und Stelle zurückzugeben.
Da es allerdings bekanntermaßen schwer ist die eingescannten Preise an der Kasse mit zu verfolgen, reagieren viele Händler kulant bei einer Reklamation anhand des Kassenzettels, wenn bereits bezahlt wurde. Sie möchten sich ihre Kunden auch nicht vergraulen.
Schließlich liegt der Fehler beim Handel, wenn die Preisauszeichnung am Regal oder an der Ware nicht mit dem Preis in der Kasse übereinstimmt. Der Händler verstößt damit gegen die Preisangabenverordnung. Verstöße werden durch die Ordnungsämter oder Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert und können dort gemeldet werden. Der Händler könnte sich im Einzelfall allerdings dadurch entlasten, dass es sich um ein Versehen handelt.
- ältere Nutzer-Kommentare aus dem Jahr 2020 und davor
ErikaHoff, am 10.08.2020, 16:39
Ich war an einem Bahnhof in einem kleinen Laden und sah ein Angebotsschild was 2 Dosen für ein Günstigen Preis angab. Ich schlug natürlich zu und die Dame an der Kasse sagte mir den Preis,der ein ganz anderer war. Sie ging zum Platz um nachzusehen und nahm das Schild ab, sagte mir das es ihr leid tuhe; das es vergessen worden sei es zu entfernen und mir die Ware nicht zum Angebotspreis verkaufen könne und es nicht möglich wäre es Manuell zu vergünstigten.
Galt das unter Verstoß der Preisangabenverordnung?!
Mit freundlichen GrüßenErika
Redaktion:
So wie Sie den Vorfall schildern, gehen wir davon aus, dass es sich tatsächlich um ein Versehen handelt und vom Personal vergessen wurde das Schild mit dem Angebot zu entfernen. Einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sehen wir hier eher nicht.
Hartmut Landau, am 15.05.2020, 09:59
Auch ich habe bei Lidl eine auffällige Häufung unstimmiger Preise festgestellt. Am Verkaufsregal waren die Preise oft niedriger angegeben als später an der Kasse, wo ein höherer Preis abgerechnet wurde. Besteht man auf eine Preiskorrektur, bedeutet dies eine zusätzliche Wartezeit. Mitunter kommt es zu unangemessenem Verhalten der Mitarbeiter*Innen, die sich herabwürdigende Bemerkungen anmaßen. Die Fehler aber verursacht Lidl und nicht die Kundschaft. Nachdem auch eine Beschwerde bei der Firma Lidl keine Besserung brachte, kaufe ich nicht mehr bei Lidl. Vorteil: Ich habe bequeme Bestellmöglichkeiten bei anderen Firmen entdeckt: Dort erhalte ich einwandfreie Abrechnungen und erlebe einen freundlichen Service.
Junpei, am 19.11.2020, 18:47
Mir ist es auch oft beim Lidl aufgefallen, dass die Preise an der Kasse anders sind, als an den Preissschildern und das mittlerweile schon seit 3 Wochen.
- Schmelzkäsescheiben 96 cent (1,15 € an der Kasse)- Butter Toast 66 cent (77 cent an der Kasse
- American Sandwich Toast ich 86 cent (96 cent an der Kasse)
Mir ist es halt zu blöd wegen den 10 cent da jetzt was zu sagen, aber erschreckend finde ich das schon.Man kann den Preisschildern nicht mehr blind vertrauen.
Redaktion:
Da hier im Forum wiederholt Lidl genannt wird im Zusammenhang mit unterschiedlichen Preisen am Regal und an der Kasse, bitten wir Sie dies der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu melden. Nur diese Behörde ist dazu befugt, vor Ort die entsprechende Kennzeichnung durchzusetzen.Die Lebensmittelüberwachung ist in Bayern immer der Stadt- bzw. Kreisverwaltung angegliedert. Zuständig ist jeweils die Überwachungsbehörde des Bezirks, in dem Sie das Produkt gekauft haben. Sie finden eine Adressliste auf unserer Homepage unter https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/sites/default/files/2019-10/Adressen%20Lebensmittel%C3%BCberwachung%20Stand%20Oktober%202019_0.pdf
Dobra, am 06.05.2020, 19:51
Hallo,
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Welche Rechte hätte der Kunde, der nach Verlassen des Ladens z.B. später zu Hause in Ruhe bemerkt, dass die Ware auf einen unterschiedlichen Preis kassiert worden ist?
Darf der Kunde die Ware zurückgeben?
Wenn ja in welcher Frist?
Wenn die Ware ungeöffnetes Lebensmittel oder Kosmetik ist, so dass die Ware je nach ihren Zwecken von Händler wieder/weiterverkaufbar wäre?
Vielen Dank
Mit herzlichen GrüßenRedaktion:
Das ist so einfach nicht zu beantworten. Sie haben hier bereits gelesen, wie es sich verhält, wenn die Preisangaben im Laden nicht mit denen an der Kasse übereinstimmen. Falls aber an der Kasse ein tatsächlich falscher Preis berechnet wurde, und Sie das erst später bemerkt haben, können Sie dies im Laden reklamieren, sofern Sie die Beweise vorliegen haben (Kassenzettel und Preis auf dem Produkt z.B.). Falls das nicht erfolgreich ist, wird es rechtlich komplizierter. Dafür wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsberatung.
Rolf Heinen, am 12.02.2020, 19:37
Aus den Antworten entnehme ich das es ein Versehen sein könnte (vom Händler). Aber es doch definitiv so, das ALLE Samstags schon ab 16:00Uhr die neuen Preise von Montag auszeichnen. Genau so wurde das auch von einer Kassiererin gesagt (sie müsse das tun). Oft schon habe ich den falschen Preis erst beim bezahlen bemerkt, aber fast immer den günstigeren dann bekommen. Bis am Samstag bei Netto "HINTER" der Kasse ein Schild stand mit den "noch gültigen" Preisen. Da hatte ich Pech und Netto einen Kunden weniger!!Redaktion:
Im Rahmen der Preisangabenverordnung ist ein Geschäft selbstverständlich verpflichtet, die Preise richtig anzugeben. Das bedeutet, dass der Preis am Regal oder an der Kühltheke mit dem Preis am Produkt und mit dem Preis an der Kasse übereinstimmen muss, andernfalls handelt es sich um einen Verstoß gegen o.g. Verordnung. Wenn Sie beobachten, dass das Geschäft wiederholt bzw. "mit Methode" gegen die Preisangabenpflicht verstößt, bitten wir Sie, das örtliche Ordnungsamt zu informieren, das für die Ahndung der Verstöße zuständig ist.
N.F., am 07.03.2020, 22:38
Ich weiss nicht was mit euch nicht nicht stimmt!!! Fehler passieren jedem!! Denn im Handel arbeiten auch nur Menschen , was hier jeder oft vergisst !! Denn es ist nicht mehr wie in ddr Zeiten wo 10 Angestellte für 5 Artikel im Laden zuständig waren , heutzutage ist es eine Person für 5000 Artikel und bei der stundensparerei und allem unbewältbar obwohl man 2 std jeden tag zusätzlich ran hängt um überhaupt den Laden ordentlich für den Kunden zu haben , man tätigt alles was von der zentrale rein kommt und wenn dann die preise nicht stimmen , sind die Leute im laden dafür am wenigsten dafür verantwortlich und sie können die Artikel nicht für günstiger her geben obwohl es so ausgepriesen ist weil es dem jenigen dann in der Inventur fehlt und dann bekommen sie wieder eins aufn deckel.... Was Preisauszeichnung für die nächste Woche angeht , wenn die früher gesteckt werden , wir geben es jedem Kassierer weiter das wir jetzt schon die Schilder stecken damit sie dem Kunden Info geben , weil wann sollen wir es sonst machen wenn wir bis spätestens , wir schließen unser laden 20 Uhr , 20:30 müssen wir draussen , mit Abrechnungen und Co gar nicht machbar ..... Ihr vergesst alle das da Menschen arbeiten und jeden verdammten Tag ihr bestes geben , um euch glücklich zu machen, es aber einfach nicht möglich ist , alles jeden tag zu kontrollieren ob die preise stimmen und die im Handel können am wenigsten für , wenn sie keine Info über die zentrale bekommen , wenn was teurer wird .....Also entspannt euch und macht nicht so einen Harry , die Leute da können nichts für und wenn se mal vergessen haben ein aktionschild zu ziehen , es sind nur Menschen ....es ist keine Absicht , also werdet mal locker und macht die Leute nicht so an , was ist nur aus uns geworden ,traurig !!
Johannes M, am 28.01.2020, 18:12
Hallo,
genau das ist mir auch aufgefallen. Das gab es vor kurzer Zeit noch nicht. Es wird einfach ein falscher Preis (komischerweise immer höher....) in das System eingegeben, und die Kassierer werden immer unqualifizierter. Die einzige Aufgabe des Kassierers ist es, korrekt abzurechnen...
Also ich bleibe: Es ist Absicht. Man bekommt keinen Bon mehr automatisch und das Geschäft hofft, dass es den Kudnen nicht auffällt.
CGNMadMax, am 18.11.2019, 22:56
Ich habe das Problem bei Lidl und da kommt es leider Ständig bei kleinen Einkäufen vor das die Preise nicht stimmen. Erklärung des Marktleiters das würde alles Zentral gemacht und manchmal kommen die neuen Label nicht pünktlich an. Was ich mich da aber frage ist es zu viel verlangt die Preise Handschriftlich zu ändern.... In diesem Fall den falschen Preis dort zu lassen und zu wissen das der Preis nicht stimmt ist für mich eine Vorsätzliche Tat. Mann müsste erwarten können das die Kassierer wenigstens drauf Hinweisen das der Tatsächliche Preis höher liegt. Dazu könnte man die Preise mit einem Bit dazu markieren. Was mich auch Wundert das Kostenvoranschläge bis auf einen Prozentualen wert richtig sein müssen Festpreise völlig Vogelfrei von der Kasse bestimmt werden dürfen. 10 bis 20% darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden für mehr. In meinen Konkreten Fall heute waren es um die 33%. Völlig grotesk da sollte doch jeder Handwerker so verfahren einen Festpreis ausschreiben und dann beim per Bankeinzug einfach abbuchen was man will. Und dann schön auf das UVP hinter dem Preis verweisen....Redaktion:
Wir können uns nur nochmal wiederholen. Im Rahmen der Preisangabenverordnung ist ein Geschäft selbstverständlich verpflichtet, die Preise richtig anzugeben. Das bedeutet, dass der Preis am Regal oder an der Kühltheke mit dem Preis am Produkt und mit dem Preis an der Kasse übereinstimmen muss, andernfalls handelt es sich um einen Verstoß gegen o.g. Verordnung. Selbstverständlich müssen diese Preise mit dem beworbenen Preis ebenfalls übereinstimmen. Verstöße werden durch die örtlichen Gewerbeämter kontrolliert, bzw. geahndet. Der Händler könnte sich im Einzelfall allerdings z.B. dadurch entlasten, dass es sich um ein Versehen o.ä. handelt.Ein Rechtsanspruch, den niedrigeren Preis zu bezahlen, lässt sich nicht ableiten.
Es handelt sich auch nicht um einen Kostenanschlag, den Verbraucher aus dem Werkvertragsrecht, also wenn es um Handwerkerleistungen geht, kennen. Hier gelten ganz andere rechtliche Bestimmungen.
Hieran ändert der Umstand, dass die Preisauszeichnung unter Umständen gegen die Preisangabenverordnung verstößt, nichts.
Sollten Sie beobachten, dass das Geschäft wiederholt bzw. "mit Methode" gegen die Preisangabenpflicht verstößt, bitten wir Sie, das örtliche Ordnungsamt zu informieren, das für die Ahndung der Verstöße zuständig ist.
G Black, am 09.11.2019, 17:21
Zum Kommentar von Herrn Janich:Die Erhebung der Kundendaten bei Reklamation aufgrund falscher Preise wird von deutschen Handelsunternehmen auch hierzulande (in Österreich) praktiziert.
-quasi Daten gegen Geld.
Oder: Analoge Datensammlung ohne Begründung und ohne DSGVO.
I. Sebalj, am 23.09.2019, 15:35
Was ist wenn es sich bei der Preisauszeichnung am Regal um keinen Fehler handelt? Wenn der Angebotspreis der am Folgetag gelten soll, bereits am Tag zu vor während der Öffnungszeiten am Regal herabgesetzt wird, an der Kasse aber noch der aktuelle, höhere Preis abgerechnet wird. Ist das dann nicht vorsätzlich und somit irreführend?Redaktion:
Der Händler verstößt bei falschen Preisauszeichnungen gegen die Preisangabenverordnung. Im Einzelfall dürfte es jedoch schwierig werden einen Vorsatz festzustellen. Der Händler könnte sich z.B. dadurch entlasten, dass es sich um ein Versehen o.ä. handelt.Verstöße werden durch die örtlichen Gewerbeämter kontrolliert, bzw. geahndet. Sollten Sie beobachten, dass das Geschäft wiederholt bzw. "mit Methode" gegen die Preisangabenpflicht verstößt, bitten wir Sie, das örtliche Ordnungsamt zu informieren, das für die Ahndung der Verstöße zuständig ist.
Angela , am 18.09.2019, 18:42
Ich muss heute mal was loswerden, das kann doch wohl nicht wahr sein! Ich habe in meiner Berufsausbildung 1987 noch gelernt, dass der Preis an der Ware gilt. Verdammt, ich stand heute in dem Laden wie ein Idiot da! Da müsste man den Verbraucher doch tatsächlich irgendwann mal öffentlich darüber aufklären, die Medien sollten es ja wohl möglich machen, dass es irgendwann mal eine Veränderung gab!
Spider50, am 02.08.2019, 23:07
Antwort zum Redaktionskommentar:"...Aus einem solchen Wettbewerbsverstoß kann ein Verbraucher jedoch keine direkten Ansprüche ableiten..."
Das ist meines Erachtens genau der Grund, warum es kein Preisangaben-Gesetz, sondern nur eine Preisangaben-Verordnung zu dieser Diskrepanz zwischen Verbraucher und Einzelhändler gibt.
Denn aus einem Gesetz heraus könnten die Verbraucher Klage erheben und Schadenersatz fordern.
Und da die Politik vorrangig für die Wirtschaft und nicht für das Volk arbeitet, ist das der Grund dafür, auf eine gesetzl. Regelung zugunsten des Handels zu verzichten.
Oder wissen Sie, warum es für den Einzelhandel keine gesetzl. Regelung bezügl. der Preisauszeichung gibt?
Redaktion:
Hierzu liegen uns keine Informationen vor. Wir werden Ihre Argumentation als Anregung aufnehmen und gegebenenfalls im Rahmen unserer satzungsmäßigen Aufgaben verwenden.
Spider50, am 28.07.2019, 14:39
Das ist ja totaler Unsinn... und das von einer "Verbraucherzentrale"!Wenn das stimmen sollte, dass der Preis am Regal nicht ein rechtlich bindendes Angebot ist, sondern nur eine so genannte "invitatio ad offerendum", also eine Aufforderung an den potentiellen Käufer, seinerseits ein Angebot abzugeben, dann bräuchten wir auch keine Preisangabenverordnung (PangV) bzw. sie wäre völlig unwirksam bzw. man könnte sie sofort abschaffen.
Die PangV schreibt eindeutig eine verbindliche Preisauszeichnnung vor, sodass Preiswahrheit und Preisklarheit gewährleistet sind.
Wenn jeder erst mit der Kassierer/in am Supermarkt an der Kasse die Preise jedes einzelnen Produktes wie auf dem türkischen Basar verhandeln müsste, würde jede Einzelhandelskette morgen wegen Insolvenz schließen müssen.
Gehen wir in der Zeit etwas zurück: Vor Anfang der 80iger Jahre, als es noch keine Scannerkassen gab, war auf jedem Produkt der Preis mit einem Preisaufkleber angebracht. An der Kasse hat der/die Kassierer/in diesen aufgeklebten Preis manuell in die Kasse eingegeben. Es galt also für beide Seiten unmissverständlich der aufgedruckte Preis. Es gab keine zweite Preisdatenbank oder ein sog. Kassensystem und somit auch kein Grund einer Diskussion.
Allein daran sieht man, dass die o.g. Aussage komplett falsch ist, denn die PangV ist seit 1970 in Kraft. Wenn die Aussage oben richtig wäre, hätte man ja auch schon vor 1980 an der Kasse über den Preis diskutieren müssen (Angebot/Annahme). Es gab aber keine Diskussion, weil es nur einen verbindlichen Preis gab.
Diese nach "nach allgemeiner Meinung" (was heißt das überhaupt??? Es gibt Gesetze, Verordnungen) entstandene Ansicht ist vermutlich von Lobbyisten des Einzelhandels in die Welt gesetzt worden, um Verbraucher zu verunsichern.
Traurig, wenn dann nicht einmal eine sog. "Verbraucherzentrale" richtig recherchiert und korrekt aufklärt.
Redaktion:
Wir müssen Ihnen da widersprechen.Die Preisangabenverordnung hat den Zweck, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern.
Eine fehlerhafte Preisauszeichnung kann einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, und damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen und kann entsprechend abgemahnt werden.
Aus einem solchen Wettbewerbsverstoß kann ein Verbraucher jedoch keine direkten Ansprüche ableiten. Es handelt sich um eine Marktverhaltensregelung, die das Verhalten auf dem Markt reguliert.
Weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart bestand oder besteht ein Rechtsanspruch des Endverbrauchers, den unter Umständen falsch ausgezeichneten niedrigeren Preis zu bezahlen.
Im Wandel der Zeit sind Preisetiketten darüber hinaus selten geworden. Dafür zieren nun Strichcodes die einzelnen Produkte, in welchen sich die Preise letztendlich „verstecken“.
Es gilt immer der Preis, der an der Kasse ausgelesen oder genannt wird. Hier kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande.
Selbstverständlich steht jedoch jedem das Recht zu, die teurere Ware abzulehnen, wenn der Preis nicht gezahlt werden möchte. Wird das Produkt dennoch gekauft, gilt der Grundsatz gekauft ist gekauft.
Theresia Luttner, am 12.01.2019, 15:40
Bin enttäuscht, dass der Kunde vom Gesetz keinen Rückhalt erhält. Ich kaufe grundsätzlich preisbewusst und nach Angeboten ein. Bei 80 % meiner Einkäufe reklamiere ich, weil ausgezeichneter Preis mit dem Preis an der Kasse nicht übereinstimmt. Bei der Geschwindigkeit an der Kasse ist es nahezu nicht möglich, sofort beim Scannen den richtigen Preis zu erkennen und sofort zu reagieren. Um das Personal zu entlasten, vergleiche ich im Laden nochmals den ausgezeichneten mit dem verrechneten Preis und reklamiere erst dann, wenn ich sicher bin, dass ich richtig geschaut habe.Für mich bewusste Täuschung der Kunden!! Auf diese Art wird auch der Umsatz erhöht.
XCXUWX
J.Krieger, am 05.05.2019, 18:46
Bewusste Täuschung? Manchmal sollte man sich auch wirklich den Kassenzettel ansehen. Und leider können Kassierer heutzutage nicht mehr alles ganz langsam und in Ruhe scannen. Von Seiten der Filiale wird eine Geschwindigkeit vorgegeben, diese ist im Regelfall einzuhalten. Ist dann kein Kunde an der Kasse, sind in vielen Filialen auch die Kassierer dazu angehalten, aufzuräumen und zu packen. Und mit diesen Geschäftsbedingungen gibt sich jeder Kunde automatisch beim Betreten der Filiale einverstanden, ein Recht darauf, dass alles genau so läuft, wie der Kunde es WILL, gibt es nicht und das ist, meines Erachtens nach, auch richtig so, denn die Mitarbeiter werden teilweise genug ausgebeutet!
Günter Jahnich, am 09.01.2019, 13:20
SgDuH, die direkte Kontrolle beim Einscannen ist bei der üblichen Kassiergeschwindigkeit nicht möglich. Bei anschließender Reklamation nach Kontrolle des Kassenzettels werden vor der Rückzahlung des zu viel eingenommenen Geldes von vielen Geschäften (z. B. Netto, Aldi) die Kundendaten erhoben - man muss einen Zettel mit Namen, Anschrift und Unterschrift ausfüllen. Ist dieses Verlangen zulässig (Datenschutz, Unterschrift wirkt wie ein Schuldeingeständnis für Fehler des Verkäufers)? Für die Auszahlung von Wechselgeld wird ja auch keine Unterschrift verlangt. In beiden Fällen werden überzahlte Beträge zurückgegeben. Vielen Dank für Ihre Antwort. Da sich die Fälle der überhöhten Kaufpreisforderungen in letzter Zeit häufen, habe ich den Eindruck, dass viele Geschäfte die Falschauszeichnung von Waren zu ihrem Geschäftsmodell erhoben haben. Bei Netto wird der Kassenbon nur noch auf Anforderung herausgegeben, um nicht aufzufallen.MfG
Günter Jahnich
Redaktion:
Die Erhebung von Verbraucherdaten ist nur dann zulässig, wenn es eine Rechtsgrundlage gibt. Das können beispielsweise die Einwilligung des Verbrauchers, ein bestehendes Vertragsverhältnis oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Verarbeitenden sein. Es ist nicht erkennbar, dass hier eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung besteht.Darüber hinaus muss bei einer Datenerhebung immer das Prinzip der Datensparsamkeit beachtet werden. Daten dürfen nur dann erhoben werden, wenn die Verarbeitung der Daten dem Zweck angemessen und auch sachlich relevant ist. Sie muss auch auf das für den Zweck notwendige Maß beschränkt sein.
Der Zweck ist hier die Auszahlung zu viel bezahlter Beträge. Es ist nicht ersichtlich, warum es notwendig sein soll, hier überhaupt Daten zu erheben. Aus unserer Sicht ist die Erhebung der Daten hier somit nicht zulässig.
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Kein Anspruch auf Angebotspreis
In einem Supermarkt waren am Samstagabend schon die Angebote der folgenden Woche reduziert ausgepreist. Ich kaufte zwei davon, bemerkte aber erst zu Hause, dass mir dafür die regulären Preise berechnet worden waren. Auf meine Nachfrage drei Tage später sagte die Kassiererin, dass auf den Preisschildern auch das Datum (Montag der Folgewoche) in der oberen Ecke gestanden hätte, weshalb ich keinen Anspruch auf den Angebotspreis gehabt hätte. Ärgerlich, wer schaut schon auf dieses kleingedruckte Datum?
Über den Kommentar der zuvor hier verfasst wurde kann ich nur den Kopf schütteln. Es ist schon immer so gewesen, dass Samstag abends neue Angebots-Etiketten für die Folgewoche gesteckt werden. Egal welcher Laden. Wann sollen die Mitarbeiter das denn sonst machen? Nach Feierabend? Oder dann, wenn die Angebotswoche schon gilt? An einem Montag morgen, wo viel Vorbereitung zur Ladeneröffnung stattfinden muss? Die im übrigen viel Zeit in Anspruch nimmt.
Das Datum steht nicht ohne Grund auf den Etiketten. Es müsste dort noch nicht einmal stehen, denn selbst ohne Datum, ist der Preis am Regal nicht bindend, sondern nur eine Einladung zum Kauf. Es ist alleine aufgedruckt um Missverständnisse auszuräumen. Aber wie man ja weiß, die meisten lesen einfach nicht und regen sich dann über die anderen auf. Es sind immer die anderen schuld.
Frage: Mich ärgert Situation Supermarkt von Samstag, da stand Schild vor der Butter Preis 1,35 Euro aber Kassenzettel später angesehen 2,49 berechnet- das Angebot erst am Montag aber Schild schon am Samstag.- wie ist sowas rechtlich- Da nachfragen bringt nichts, dann sagen die eben Angebot erst am Montag und vom Schild wissen die nichts bzw nicht nachzuweisen und Preis Samstag eben 2,49 aber sowas ärgert mich- Lieben Gruss
Anmerkung der Redaktion:
Wir können Ihre Verärgerung nachvollziehen. Aber es handelt es sich bei dem Preis am Regal, wie oben im Text bereits geschrieben, nach allgemeiner Meinung nicht um ein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur um eine so genannte "invitatio ad offerendum", also um eine Aufforderung an den potentiellen Käufer, seinerseits ein Angebot abzugeben.
Das führt leider dazu, dass jeder Verbraucher an der Kasse kontrollieren muss, welcher Preis eingetippt wurde und muss dann gegebenenfalls sofort reagieren.
Es gilt also der Preis, der an der Kasse genannt wird und hier muss man dann entscheiden, ob man das Produkt kaufen möchte oder nicht.
Einen Anspruch auf den niedrigeren Preis haben wir als Verbraucher nicht. Auch nicht, wenn das Geschäft gegen die Preisangabenverordnung verstößt, wie möglicherweise in Ihrem genannten Fall. Verstöße werden durch die Ordnungsämter kontrolliert und können dort gemeldet werden.
Wenn der Betrag durchgehend am Regal niedriger ausgeschildert wird als an der Kasse berechnet, dann wird es sehr komisch. Ich habe kürzlich erst damit begonnen darauf zu achten was genau auf den Regalen ausgeschildert ist und was an der Kasse berechnet wird. Als ich es einfach mal ausgetestet hatte ob der Laden nach meiner ersten Reklamation die Preise am Regal ändern würde, passierte dies nach zwei Wochen NICHT. Bei einem Rewe in meiner Nähe wird bei 5 von 10 Produkten ! immer ! 10 Cent je Produkt mehr berechnet als ausgeschildert. Ich laufe inzwischen zwei Runden um beim zweiten mal das Geld herauszunörgeln, es nervt. Wenn ich was aus dem Laden mitgehen lassen würde was "nur" 10 Cent wert wäre, würde man mich als Dieb bezeichnen, der Laden dagegen zieht mir 50 Cent spielend aus der Tasche und danach bin ICH derjenige der "nervt und die Kasse aufhält". Die Verkäufer vertun sich hier meistens zum Nachteil des Kunden, geht das nicht mal ausnahmsweise mal umgekehrt? .."ausversehen" :(
Anmerkung der Redaktion:
Wenn Sie dieses Vorgehen bereits häufiger in Ihrem Supermarkt feststellen mussten, dann melden Sie dies bitte bei Ihrem Ordnungsamt. Wenn Sie bereits mehrere Beispiele nennen könnten, würden Sie die Arbeit der Behörde unterstützen.
Angebot Di. Haselnüsse 0,99 ausgezeichnet heruntergesetzt von 1,99 Kasse leider auch erst zu Hause gemerkt 1,99 abgerechnet. Gleiche Woche Sa. Mars minnis Angebot 1,99 Kasse 2,99.
Am Auto gemerkt zurück Ware zurück 2,99 ausbezahlt. Kann mir leider die Ware zum ausgezeichneten Preisangbot nicht verkaufen. Da in der Kasse anders hinterlegt.
Angebote werden Di. Do. eingepflegt Kasse. Komisch nur, daß das bis Sa. dann nicht klappt.
Sa. waren dann aber die Haselnüsse eingepflegt, also die auch zurück, 1,99 ausbezahlt und gleich wieder für 0,99 eingekauft. Gott sei Dank haben wir Computersysteme mit so einer genialen Software.
Stimmt das sind bei jedem Einkauf für mich versteuerte 1,00 wo leb ich denn? Ordnungsamt hallo? Andere Gesetzte gehören da her.
Der Staat hat wohl kein Interesse das zu ändern, verdient ja mit der Mwst. auch noch mit.
Es kann doch nicht sein, daß ich jeden Preis an der Kasse im Kopf haben soll oder vielleicht noch ins Handy eigeben muß, was machen alte Menschen.
Und noch zum Thema Samstag für Montag Auszeichnung...Dann sollen Sie die Angebote doch ab Di. gelten lassen, somit haben sie den ganzen Montag Zeit auszuzeichnen, lach. Darum geht es ja nicht, es ist eine gewollte Irreführung, Ausnutzng unserer Seh - Hirnfunktion. Und die Mitarbeiter sowie Kunden werden gewollt verarscht, so deutlich gehört es gesagt. Die Gesetzeslücke, es muß so verkauft werden wie ausgezeichnet, wird schamlos ausgenutzt. Es gibt doch schon gültig ab Mo. Di. Mi. Do. Fr. oder Sa. jeden Tag andere neue Angebote. Nur werden Sie nicht alle ordnungsgemäß in die Kassensoftware eingepflegt.
Mir geht es um's Prinzip, werde das beim Ordnungsamt melden.
Dann schau mer mal ob sich dadurch wirkich was tut, ich glaub es nicht, doch probieren geht über studiernen.
Euch allen herzliche Grüße und vielleicht bis zum nächsten mal in diesem Theater
Habe ich als Kunde das Recht die Ware erst nach Abgleich mit dem Kassenbon zu bezahlen? Ich frage weil eine Kontrolle während des einscannen praktisch nicht möglich ist, dem Kunden das aber zugemutet wird.
Anmerkung der Redaktion:
Nein, das ist nicht möglich. Im Supermarkt und Discounter gibt die Kasse den Kassenbon immer erst nach dem Bezahlvorgang aus. Darauf haben Kassiererinnen und Kassierer auch keinen Einfluss.
Wenn Sie während des Kaufs die Preise nicht prüfen können, dann sollte man dies direkt nach dem Bezahlen noch im Supermarkt nachholen. Sobald Sie den Supermarkt verlassen wird es rechtlich deutlich schwieriger, und Sie sind bei einer Reklamation eher auf Kulanz des Supermarkts angewiesen.
Wer hier in den näheren Umgebung Samstag am frühen Abend einkaufen geht, kann regelmäßig sein blaues Wunder erleben.
Gerade vorhin wieder:
9 Artikel gekauft. Davon 7 mit gelben Preisschilden ausgezeichneten Preisen. Da waren tolle Angebote dabei, Butter deutlich reduziert, und auch der Kaffee um 33% günstiger.
In freudiger Erwartung, dass mir an der Kasse 23,71 € abgezogen werden, dann der Schock.
Die wollten prompt 33,41 € haben. Also rund 41% (!!!) mehr.
Die ausgezeichneten Preise würden erst ab der nächsten Woche gelten. Mir als Verbraucher ist das überhaupt nicht transparent. Und mal im Erst, bei 41% Differenz und im Schnitt 1 Euro pro gekauftem Artikel Unterschied hört die Freundschaft echt auf. Das ist aus meiner Sicht irreführende Werbung, die hier Samstag für Samstag betrieben wird.
Kann also nur JEDEN eindringlich warnen, Samstag Mittags Preisetiketten und "Angebote" ernst zu nehmen.
Vergangene Woche im Supermarkt. Es stehen 3 Sorten Studentenfutter im Regal, zwei sind mit 2,99 ausgzeichnet, die dritte mit 2,19. Da ich keine Präferenz für eine bestimmte Sorte habe, nehme ich den Becher für 2,19. Ich bemerke das an der Kasse, verzichte aber auf eine Diskussion und zahle 2,99. Eine Woche später bin ich wieder da, Preisauszeichung wie zuvor, ich schau aber noch mal genauer hin. Laut Text bezieht sich das Preisschild nicht auf die Becher, die darüber stehen, sondern auf eine andere Sorte 20 cm weiter links. Nun lege ich diese in meinen Wagen. An der Kasse werden wieder 2,99 berechnet, aber diesmal bemängele ich das sofort beim Einscannen. Der Geschäftsführer will mir den Becher nicht für 2,19 überlassen. Sein gutes Recht. Aber ich hab dann erklärt, dass ich meinen Kauf nicht abschließe und den Wagen an der Kasse stehen lassen. Beim Wettbewerb gab es dann korrekte Preisauszeichnung und ausserdem noch deutlich günstigere Preise, insbesondere für nachhaltige Produkte wie Joghurt in Pfandgläsern oder Teebeutel ohne überflüssige Einzelverpackung.
Erst gestern wieder im Discounter in Radeberg.
Ein Wasserhahn mit eingebauter Heizspirale.
Großes,knallrotes Schild mit dem Schriftzug "Billiger.
Durchgestrichener Preis waren 39,99 €,der "billigere" Preis 49,99 €.
Ich kontrolliere stets die Preise in der Kasse bevor ich bezahle und finde stets etwas.
Yoghurt im Regal 35 Cent,in der Kasse 39 Cent.
Fertigspaghetti im Regal 79 cent,in der Kasse 89 cent.
usw und so fort.
Ich kenne das System, der Discounter bekommt die Preise elektronisch übermittelt (Kasse) aber die Mitarbeiter bekommen es nicht fertig, die dazugehörigen Schilder auszudrucken und auszuwechseln.
Ich wohne mittlerweile 3 Jahre hier und bei diesem Discounter war der Preisunterschied immer zu Gunsten des Discounters.
Und warum Samstag mittag um 14 Uhr die Angebote preislich auslaufen und nun wieder die regulären Preise gelten sollen,entzieht sich meiner Kenntnis.
Zudem ist es extrem widerlich wenn die Kassiererinnen abends den Boden wischen,den dreckigen Lappen auswringen und sich mit ihren ungewaschenen Händen direkt an die Kasse setzen um deine Ware durchzuziehen.
Auf Nachfrage beim Filialleiter sagte er das ist ok so,immerhin verkaufen wir ja keine offenen Waren.
Also Obst,Gemüse und Brot zählen wohl nicht zu offenen Waren.
Und selbst wenn die Ware verpackt ist,die Fäkal und andere Bakterien die 1000 Kunden pro Tag reinschleppen habe ich ja dann an der Verpackung und fasse diese daheim ja auch wieder an.
Meiner Meinung nach "könnte" das mit den Preisen auch Absicht sein, denn wer kontrolliert schon seinen Kassenbon oder traut sich an der Kasse was zu sagen,weil 10 andere Kunden schon genervt schauen,weil mal wieder nur 1 Kasse offen ist.
Und das mit den Fäkal/andere Bakterien an der Ware ist ein Umstand der mich dazu bewegt diesen Discounter in Radeberg nur noch im äußersten Notfall zu besuchen und dann morgens wenn die Damen noch nicht putzen mussten.
Man sollte mal das Gesundheitsamt darüber informieren, einfach nur noch ekelhaft der Gedanke.
Falsche Preise / Irreführung / Betrug
Es werden bewusst falsche Preise ausgezeichnet um den Kunden, das Geld aus der Tasche zu ziehen.
An der Kasse erlebt der Kunde, dann die Überraschung, das die Coca Cola 6 cent mehr pro Flasche kostet oder aber die Nacken Steaks 4,99 €, statt ausgezeichnet am Regal-Etikett 3,99€. Das sind einige Beispiele und weitet sich auf das ganze Sortiment aus. Man beruft sich hier, dann auf das Gesetz "Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt."
Kann ja mal passieren, nur auffällig oft.
Klare Irreführung des Kunden, um im eigenen Interesse das Tagesgeschäft "Umsatz" hoch zu pushen.
Auffällig meistens zum Monatsanfang bzw. Mitte des Monats, weil der Kunde denn innerlich denkt "ach die paar Cents", nehme ich im Kauf, bevor ich unangenehm auffalle oder aber der Frust der an total überfüllten Kassen, noch auf mich trifft.
Man muss sich dumme Sprüche anhören von dem unfähigen Personal.
Hier liegt bewusst " Betrug " an dem Kunden vor und es wird versucht, sich mit billigen Ausreden herauszureden.
Anmerkung der Redaktion:
Wenn Sie dieses Vorgehen bereits häufiger in Ihrem Supermarkt feststellen mussten, dann melden Sie dies bitte bei Ihrem Ordnungsamt. Wenn Sie bereits mehrere Beispiele nennen könnten, würden Sie die Arbeit der Behörde unterstützen.
Was kann ich tun, wenn in der Bäckerei Theuer keine Auspreisung der Ware erfolgt? In zwei Kommentaren hatte ich das bereits angesprochen, dass es sehr lästig ist, bei jeder Backware nach dem Preis zu fragen. Als Antwort kam das BlaBla wie bei allen anderen Rezensionen und nichts hat sich geändert.
Anmerkung der Redaktion:
Laut des Preisauszeichnungsgesetzes müssen alle Waren die für Privatpersonen zum Kauf angeboten werden, mit einem Preis ausgezeichnet sein. Dabei müssen die Preise direkt auf der Ware oder in unmittelbarer Nähe, auch in Form einer Liste, sein. Werden Preise nicht ausgezeichnet, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Melden Sie sich dazu mit Ihrer Beschwerde gerne beim Ordnungsamt ihrer Region.
Seit geraumer Zeit stelle ich fest, dass die Preise am Regal und die beim Kassenvorgang gehäuft nicht übereinstimmen. Rekla's wurden zuvor kulant u. Serviceorientiert gehandhabt(entweder Storno o. Differenz ausgezahlt). Vor 2 Wo. erneut Differenz reklamiert. Die Verkäuferin frech und unverschämt: man müsse weder stornieren, noch die Differenz auszahlen. Der "Kaufvertrag" käme an der Kasse zustande und ich hätte beim scannen reagieren müssen. Man könne den gültigen Preis ja auch am Kassendisplay erkennen. Für mich sind dies ein paar "Fehler" zuviel. Sollten sich diese "Erlebnisse" bei anderen Discountern häufen, werde ich das Ordnungsamt einschalten. Diese Firmen sollten mal den Begriff "Ehrbarer Kaufmann" Googlen!
Anmerkung der Redaktion:
Wenn Sie dieses Vorgehen bereits häufiger in Ihrem Supermarkt feststellen mussten, dann melden Sie dies bitte bei Ihrem Ordnungsamt. Wenn Sie bereits mehrere konkrete Beispiele nennen können, unterstützen Sie damit die Arbeit der Behörde.
Was ist denn, wenn man nur noch einen e-Bon per e-Mail bekommt und somit im Laden gar nicht kontrollieren kann, ob der Bon korrekt ist? Nicht jeder hat ein Smartphone. Mir passiert es diese Woche, dass ein Artikel mit großem Plakat am Aufsteller für 1,59 € ausgezeichnet war, aber an der Kasse 2,39 € berechnet wurde, was ich erst zuhause feststellte. Deswegen muss ich nochmal hingehen und auf die Kulanz des Händlers hoffen, sehr lästig, eigentlich wollte ich diese Woche nicht mehr hingehen.
Anmerkung der Redaktion:
Der Kaufvertrag findet statt, wenn der Preis in die Kasse eingegeben oder eingescannt wird. Sie müssen als Käuferin reklamieren, bevor Sie den Preis bezahlen und damit auch akzeptieren. Das ändert nichts daran, ob man einen ausgedruckten Kassenbon oder einen E-Bon bekommt.
Bei dem Preis am Regal handelt es sich nach allgemeiner Meinung nicht um ein verbindliches Angebot! Den vielen Kommentaren nach zu urteilen, ist aber deren allgemeine Meinung gänzlich anders.
Zumal es an der Kasse gar nicht möglich ist, die Artikel in den Wagen einzuräumen und gleichzeitig die eingescannten Preise zu kontrollieren.
Auf manchen Kassenbons sind sogar die einzelnen Artikel ohne MWST aufgelistet, auf den Preisschildern sind die Preise inkl. MWST dargestellt.
Habe letzte Woche bei uns Rotwein geholt. Preis 1,99€. An der Kasse musste ich dann 2,19€ bezahlen. Ich wies die Verkäuferin darauf hin, dass der Wein mit 1,99€ ausgewiesn ist. Meine Frau kaufte dann am WE wieder diesen Wein. Gleiches Spiel.
Heute am Montag kaufte ich wieder diesen Wein und machte ein Bild vom Preis. Weiterhin 1,99€. Bezahlen musste ich wieder 2,19€.Ich leite das jetzt ans Ordnungsamt weiter.
Heute in Emskirchen Bresso Angebot im Regal 0.99 €, Preis Kasse 2.19 € wo ist die Ehrlichkeit im Handel?
Im Discounter gibt es mehr solche Beispiele.
Hallo,
am Mi Pantoletten kaufen wollen, weil sie so schön in einem roten Kartonturm drin waren auf welchem NUR 7,99€ gelb bedruckt draufsteht.
An der Kasse gemeldet, Kassiererin fragt Kollegin und die meinte es wäre ab gemeint. Artikel storniert.
Am nächsten Tag erneut geschaut und sogar den Turm fotografiert, dass NUR und nicht AB draufsteht aber leider nur von Kassiererin gemeint: Da kann ich nichts machen ist in Kasse so gespeichert.
Viel verhandeln wollte ich bei der Dame nicht, weil der Supermarkt neu in der anderen Ortshälfte ist und ich die ersten zweimal dort eingekauft hatte.
Und wer möchte über einen schlechten ersten Eindruck verfügen?
Denn anscheinend sind die zwei jungen Damen jeden Tag allein zw. 18:00 und 21:00 im Discounter und dann noch die Preise überprüfen und verbessern, wer will das denn?
Nun schreibe ich dieses Geschehen an den Discounter direkt und sende noch die Preis-Beweise dazu, mal sehen was passiert. Vielleicht bekomme ich als Entschuldigung einen Einkaufsgutschein und alles wäre aus dem "schlechten Gewissen" gelöscht.
Den jungen Damen werde ich auch noch versuchen den "invitatio ad offerendum" beizubringen.
Aber klar, die haben wohl keine Chance auf einen anderen Job oder brauchen das Geld für Ausbildung und wollen nicht den Staat anbetteln. Da haben die wohl Angst wenn sie zu viel Kulanz für falsche Auszeichnungen halten, könnten sie als schwarzes Schaf für den Discounter da stehen und rausgeschmissen werden.
Und das noch in einem kleinen Ortsteil, welches durch Straßenumbau vom anderen Ortsteil abgetrennt ist. Da gibt es wohl nur noch üble Nachreden, warum die "Kleine" so schnell wieder arbeitslos wurde....
Aktuelles Angebot laut Prospekt: Rama 500 g für 1,19 €. Anstelle 500 g gibt es nur den neuen 400 g-Becher zum "Angebotspreis" von 1,19 €. Mitarbeiterinnen reden sich damit heraus, dass sie nichts dafür können, wenn Rama 400 g-Becher liefert.
Da so oft die Artikel nicht zum Preisschild passen, werde ich mir künftig mit einem Edding die Preise auf jeden Artikel schreiben um dann während des Kassiervorgangs direkt reklamieren zu können.
Den Tipp eines Schreibers weiter unten werde ich befolgen: bekomme ich das Produkt nicht zu dem ausgeschilderten Preis, werde ich meinen Wagen stehen lassen und den Kauf nicht abschließen. Vielleicht nützt dieser zusätzliche Arbeitsaufwand ja mehr, wie die Rückbuchung an der Info für Produkte, bei denen der Preis nicht stimmte.
Das ist jetzt die richtige Zeit um die Gerichtssystem zu ändern. In USA wen so ähnliches passiert kvalifiziert es sich als der Betrug. Der betreffende Person kriegt mindestens 50 000 Dollar als die Schaden für gebrachte Zeit und gebrachte Gesundheit (Stress)... und in Deutschland, falls es schnell läuft bekommt man zurück das 50 Cent und über Gericht gewinnt nur der Staat und in keinem Fall die Menschen. Maximal was kann man hier bekommen ist 100 -200 EUR als schaden um das Gesundheit etwas zu erholen. Soweit so gut in Deutschland nicht so viel echte Geschäfte die das konstant machen.
Was wenn am Regal der Preis für ein 6er-Pack Bier mit 2,19€ ausgeschildert ist , aber an der Kasse die Flaschen im 6er-Pack einzeln abgerechnet werden?
Ist in meinem Fall ein Unterschied von 0,21€ bei fünf Pack über 1€.
Anmerkung der Redaktion:
Hierbei handelt es sich wohl um einen Fehler beim Kassiervorgang. Gebinde wie 6er-Packs oder Kisten können einen anderen Preis als Einzelflaschen haben. Weisen Sie am besten beim Einkauf direkt beim oder kurz nach dem Kassieren auf den Fehler hin. Wichtig zu wissen: der Pfandbetrag muss immer extra ausgewiesen werden.
LyyC schrieb:
"Über den Kommentar der zuvor hier verfasst wurde kann ich nur den Kopf schütteln. Es ist schon immer so gewesen, dass Samstag abends neue Angebots-Etiketten für die Folgewoche gesteckt werden."
OK, wenn das so ist, dann muss eben NACH Ladenschluss der Preis neu ausgezeichnet werden. Ganz einfach. Da aber offenbar den Discountern die Kunden egal sind, sollen keine 15 min extra bezahlt werden und es werden die neuen Preise zu früh und in irreführender Weise an der Ware angebracht.
Das gleiche gilt bei der derzeitigen Inflationswelle, die dafür sorgt, dass permanent die Preise nicht stimmen (meiner Meinung nach volle Absicht, da die meisten Kunden ab 5 Produkten sowieso nicht mehr wissen, was auf dem Preis-Ettikett stand). Wenn der Supermarkt nicht in der Lage ist die neuen Preise ordnungsgemäss anzubringen, dann möge er bitte nicht in einer Frequenz, die er offenbar nicht beherrscht, die Preise ändern.
Da ich bereits sehr viele Kommentare gelesen habe, einmal die Erfahrung von jemanden der im Discounter eine Ausbildung macht:
Das Preise falsch ausgeschildert sind, ist tatsächlich keine Absicht. Das große Problem, ist schlicht weg, das halt sehr viele Schilder in kürzester Zeit gesteckt werden müssen (bei uns Montags, Donnerstags, Freitags und Samstags). Wenn man dann aber mehr als 100 Schilder pro Tag hat, die eigentlich schon vor Ladenbeginn hätten dran sein sollen und nur eine Person zur Verfügung steht weil die andere an der Kasse sitzt, wird es hektisch und es passieren Fehler. DAS ist keine Entschuldigung, sondern eine Erklärung.
Auch der Einzelhandel ätzt unter dem Personalmangel und wenn 2 Personen die Arbeit von 3 Personen machen sollen, funktioniert das nicht. Insbesondere, wenn wir alles schaffen müssen. Je nach Betrieb kommt ist es so, das auf Pausen teilweise verzichtet wird, damit man es schafft.
Der Kunde will schließlich alles billig haben und so wird am Personal immer als erstes gespart. Und bei den Arbeitsbedingungen und den "Freundlichen Kunden" will natürlich keiner die Arbeit machen. Aber Egomanie kommt immer vor Solidarität.
ich komme noch aus einer zeit wo der angegebene preis rechtlich gültig war. ich sehe das als offensichtlicher betrug und es kommt in letzter zeit regelmäßig vor das an der kasse mehr abgezockt wird als für was die ware im regal angegeben ist. sehe ich das nur so oder liegt ein fehler im rechtssystem in dl vor? man wird schon genug abgezockt und jetzt auch noch offiziel? hier stimmt was nicht im system!
Anmerkung der Redaktion:
Früher gab es noch Preisetiketten auf den Lebensmitteln. Steht der Preis auf dem Produkt, dann ist dieser rechtsgültig. Seit Einführung der digitalen Kassen gilt der Preis, der in der Kasse hinterlegt ist, als gültiger Preis.
Wie der Kommentator Manuel am 08.09.22 schrieb, glauben auch wir, dass der Handel die falschen Preise nicht mit Absicht an den Regalen anbringt. Ein großes Problem ist sicherlich der Personalmangel und auch die sich derzeit ständig ändernden Preise. Wenn alle Supermärkte neben digitalen Kassen auch digitale Preisschilder eingeführt haben, erwarten wir, dass die Preise an Regal und Kasse übereinstimmen. Dennoch ist es natürlich nicht in Ordnung, wenn die Preise falsch ausgezeichnet sind.
Ich bin auch der Meinung daß es kein Versehen ist mit den Preisen am Regal und an der Kasse dann ein höherer..Bei XXX u XXX (in meinem Ort) passiert das ständig. An der Kasse geht alles zu schnell..nur eine Kasse ist meistens besetzt u eine lange Schlange dahinter. Habe mir angewöhnt vor dem Verlassen des Ladens den Kassenzettel zu kontrollieren u bei fast jedem 2.Einkauf stimmt ein Preis nicht..bei einem Sonderangebot mache ich gleich ein Foto am Regal ;-) Die Preisdifferenz wird ohne Kommentar zurückgegeben...m. E. steckt da schon eine gewisse Strategie dahinter..echt traurig !
Ist mir leider bei XXX aufgefallen—- Angebot 2,99 - an der Kasse 3,- … ohne Worte
Bei E... in Stuttgart passiert regelmäßig in der Filiale in den Stadtteilen Sillenbuch und aktuell West, dass die Preise (vor allem bei Kekse, Süßigkeiten) fünf bis zehn Cent am Regal günstiger ist, als an der Kasse. Es ist mir wieder gestern bei Produkte von Bahlsen passiert. Mir ist es mittlerweile zu lästig immer zu reklamieren. Kunden hinter mir müssen warten bis die arme Kassiererinnen es kontrolliert haben. Sie müssen es immer ausbaden. Zum Glück gibt es auch A..., L... und R..., wo mir das noch nie passiert. Bye-Bye, E.... Zu Euch gehe ich nicht mehr.
Ich glaube diese Art die Ware niedriger Auszuzeichnen hat System und das habe ich schon in mehreren Geschäften erlebt. Und es ist am Regal imm viel günstiger ( um den Kunden zum Kauf animieren) als in der Kasse! Habe es noch nie anders erlebt das ein gekauftes Produkt an der Kasse billiger war. Es wird mit der Unachtsamkeit der Kunden versucht Kasse zu machen bei RXXX kontrolliere ich jetzt immer denn dort bin ich schon so oft Betrogen worden.. und mir kann keiner Erzählen es handelt sich hier um ein Einzelfall!!!
Heute beim Einkaufen. Bacon stand im Regal für 1,89€ an der Kasse dann 2,19€. Auf meine Reklamation beim Geschäftsführer bekam ich zu hören, dass das an der Inflation liegen würde. Dabei habe ich nicht gefragt, warum es teurer sei, sondern warum es falsch am Regal steht. Habe das in diesem Markt schon mehrmals festgestellt. An wen wendet man sich, um solche unlauteren Verhalten zu melden?
Anmerkung der Redaktion:
Je nach Bundesland ist dafür das Ordnungsamt oder die Lebensmittelüberwachungsbehörde zuständig.
ich habe es in letzter Zeit mehrfach erlebt das Preis mit angewiesenen Preis am Regal nicht mehr stimmen ich denke aber hier gehen die Geschäfte auf Dummfang aus sie wissen die >Leute kaufen den Artikel nicht mit erhöhten Preis und versuchen es mit der Dummen Tor den ich habe gar nicht so schnell den Blick auf die Kasse wenn ich den Artikel vom Band nehmen muss
Habe einen Beitrag dieser Art gesucht und hier gefunden , weil es mir in letzter Zeit auch häufiger widerfahren ist und schon anfing, bei XXX die Preise zu fotografieren und an der Kasse zu diskutieren... :-)
Danke an die Verbraucherzentrale.
Sehr interessant die Darstellung, dass die Rechtslage erst seit Einführung der Digitalkassen und Verzicht auf Preis-Aufkleber zu diesen Fehlern führt.
Den Angestellten unterstelle ich keine böse Absicht; gebe aber zu, dass ich diese bei den Marktleitern im einen oder anderen Fall für vorstellbar halte. Ein XXX in unserem hippen und wenig preissensiblen Wohngebiet tut sich mit besonders vielen Fehlern hervor; an der Kasse mag sich dann niemand die Blöße geben.
Wenn ich mir aber die Gesamtheit der Bevölkerung anschaue, liegt eigentlich auf der Hand, dass es einer Gesetzesänderung bedarf. Die Menschen werden älter, die Kassen schneller. Das passt nicht zusammen! Einen Wocheneinkauf in Sekundenschnelle auf Preise zu prüfen, dazu noch einpacken, führt unweigerlich zu Fehlern.
Auch den gestressten Angestellten, die ständig die Angebote auspreisen müssen und dann den Ärger der Kunden aushalten müssen, wäre geholfen.
Da wir alle wissen, "Handel ist Wandel", wird der Handel sich auf eine neue, kundenfreundlichere Regelung zur Preisauszeichnung auch einstellen. Jetzt ist nur noch die Frage, welche Partei das einbringt und durchsetzt?
Das Preisschild am Regal ist also nur ein Angebot und Einladung zum Kauf.
OK, wenn der Preis am Regal also nicht verbindlich ist und der Kaufvertrag beim einscannen in die Kasse bereits verbindlich ist, dann sollten wir Verbraucher in Zukunft den Preis für jeden einzelnen, in unserem Einkaufswagen befindlichen Artikel individuell mit der Kassiererin/dem Kassierer aushandeln bzw. bestätigen lassen und erst bezahlen, wenn wir uns über den Preis einig geworden sind. So will es also das Gesetz. Dann soll es so sein und so kommen.
Macht Euch auf lange Wartezeiten an den Kassen gefasst.
Mir hat die Filialleitung gesagt, sie bekommen gar nicht mit, wenn sich die Preise ändern. Das passiert in der Kasse automatisch. Und beim Preisschild seien sie dann auf die Kunden angewiesen, die sie auf die neuen Preise aufmerksam machen.
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz!
Die hier erläuterte Rechtslage ist jedenfalls wirklichkeitsfremder Humbug. Das Angebot mache doch nicht ich an der Kasse, sondern der Markt hat Artikel "im Angebot". Und wenn der Preis bereits über den Strichcode auf der Verpackung festgelegt ist, wo mache ich dann an der Kasse ein Angebot? Diese Argumentation ist nun wirklich unsinnig.
Am Apfel-Regal vom Supermarkt in Harsewinkel war an einem Apfel-Fach ein Angebotspreis für Speisekartoffeln ausgezeichnet. Auf Nachfrage sagte mir die Verkäuferin, dass sich das Preisschild alle paar Minuten automatisch ändert.
Ist das erlaubt? Hier ist ja nicht das am Ort angebotene Produkt bepreist, sondern ein anderes, das sich in einem ganz anderen Regal befindet.
Anmerkung der Redaktion:
Laut der Preisangabenverordnung muss der Preis in unmittelbarer Nähe der Ware ausgezeichnet sein. Das auf dem Schild am Apfel-Fach der Preis für Kartoffeln steht ist nicht in Ordnung, wenn der Preis für Äpfel somit fehlt und die Kartoffeln woanders lagern. Sollte Ihnen dies häufiger auffallen, wenden Sie sich gerne an die Marktleitung oder das Ordnungsamt.
Was ist mit reduzierten Artikeln, wenn das orange Preisschild bereits auf dem Produkt beklebt ist und ist der Preis an der Kasse höher?
Anmerkung der Redaktion:
Auch hier gilt, dass der Kaufvertrag erst an der Kasse geschlossen wird und der Preis in der Kasse der gültige ist. Wenn es aber häufiger vorkommt, dass die Produkte falsch ausgezeichnet werden, dann raten wir auch in diesem Fall sich an das Ordnungsamt bzw. die Lebensmittelüberwachung zu wenden.
Supermarkt in Ingelheim, Innenstadt,
auch hier ist das Gang und Gebe und wird mit fadenscheinigen Argumenten begründet!!!