Dürfen Eissorten mit Alkohol ohne Altersabfrage verkauft werden?
Wieso ist das Mövenpickeis (Rum Rosine, Schwarzwälder Kirsch) im Supermarkt ohne Altersabfrage? Es ist Alkohol enthalten und bei den Angaben steht, dass es nicht für Kinder geeignet ist. Ich hab nachgefragt, Mövenpick sagt, dass nicht viel Alkohol enthalten ist. Ist das rechtens?

Ja, es ist rechtens, Lebensmittel mit geringen Alkoholmengen ohne Altersabfrage zu verkaufen. Eine Altersbeschränkung gibt es nur für den Verkauf alkoholhaltiger Getränke wie Bier, Wein oder Spirituosen. So gibt es das Jugendschutzgesetz vor.
Für Lebensmittel, die Alkohol als Zutat enthalten, ist eine Altersabfrage nicht vorgesehen.
Nach den lebensmittelrechtlichen Vorgaben müssen Lebensmittel jedoch alle Zutaten, auch alkoholhaltige, in einem Zutatenverzeichnis auf der Verpackung auflisten. Bei dem von Ihnen angesprochenen Mövenpick-Eis „Schwarzwälder Kirsch“ finden Sie den Alkohol dort als Zutat „Kirschwasser (1,6%)“, bei der Sorte „Rum-Rosine“ als Zutat „Jamaica-Rum (2,4%)“. Wie viel Volumenprozent Alkohol dies entspricht, lässt sich daran nicht direkt ablesen.
Auf eine Anfrage unserer Kolleg:innen des Portals Lebensmittelklarheit.de gab der Hersteller die Auskunft, dass "Mövenpick Schwarzwälder Kirsch" etwa 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält. Somit liegt der Alkoholgehalt beispielsweise in diesem Speiseeis in einem Bereich, wie er auch in natürlichen Lebensmitteln wie Kefir, Apfel- oder Traubensaft vorkommen kann.
Mengen unter einem Volumenprozent sind für Kinder zwar gesundheitlich unbedenklich, können Kinder aber schon frühzeitig an den Geruch und den Geschmack von Alkohol gewöhnen. Möglicherweise wird die natürliche Hemmschwelle für den Alkoholkonsum gesenkt. Daher sollten Kinder solche Lebensmittel nicht verzehren.
Aus unserer Sicht sollten Lebensmittelverpackungen deutlicher auf Alkohol als Zutat hinweisen, so dass Verbraucher:innen dies auf Anhieb erkennen.

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