Sind Preisvorteile in Supermarkt-Apps diskriminierend?

Stand: 19. Januar 2026

Unser Supermarkt bietet diese Woche Paprika verbilligt an, wobei "App-Nutzer" einen niedrigeren Preis zahlen als "Nicht-App-Nutzer". Ist das erlaubt? Für mich ist es eine Diskriminierung von Menschen, die kein Smartphone besitzen.

Händlern steht es in Deutschland frei, für verschiedene Verkaufsplattformen beispielsweise vor Ort im Geschäft, im Onlinehandel und auch für Kundenkarten- oder App-Inhaber jeweils unterschiedliche Preise festzulegen. Im Einzelhandel sowie in Prospekten müssen Grund- und Endpreis angegeben sein, um Verbrauchern und Verbraucherinnen den Preisvergleich zu ermöglichen. Zudem muss eindeutig aus dem Angebot hervorgehen, welcher Preis für wen gilt. Die Angebots- und Preisgestaltung unterliegen bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln der unternehmerischen Freiheit. 
Als Verbraucherzentrale sehen wir Kundenkarten und -apps kritisch. Sie dienen vorrangig dazu, Kunden an bestimmte Händler zu binden und Daten über das Konsumverhalten der Verbraucher und Verbraucherinnen zu erheben. 
Einige Einzelhändler wie Edeka, Lidl, Rewe oder Penny koppeln ihre zusätzlichen Rabatte an die Nutzung ihrer Einkaufs-Apps. Nur wer die App beim Einkauf einsetzt, erhält die Ware zum reduzierten Angebotspreis. Aus rechtlicher Perspektive besteht grundsätzlich kein Anspruch auf diese Rabatte, wenn die App nicht verwendet wird. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, warum die App nicht genutzt wird – sei es aufgrund fehlender technischer Ausstattung (z.B. kein Smartphone), des Alters, einer Behinderung oder anderer Gründe.

Wir sammeln derzeit Beschwerden und Rückmeldungen zu diesem Thema von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich diskriminiert fühlen, um sie sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

Wer profitiert von den Supermarkt-Apps?
Supermarkt-Apps der Einzelhandelsketten bieten Bezahlfunktionen und locken mit Rabatten oder Bonusprogrammen. Doch die tatsächliche Ersparnis ist oft geringer als erwartet, da Eigenmarken oder „No-Name“-Produkte häufig günstiger sind als rabattierte Markenartikel. Das zeigt auch eine repräsentative Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
Den größten Nutzen ziehen jedoch die Unternehmen: Durch die Nutzung der Apps erhalten sie wertvolle Kundendaten, die nicht nur der Kundenbindung dienen, sondern auch für gezielte Werbung genutzt werden. Dies kann dazu führen, dass Sie seltener Preise vergleichen und häufiger zu Spontan- oder Mehrkäufen verleitet werden.
Viele Apps greifen zudem tief in die Privatsphäre der Nutzer ein. Sie verlangen beispielsweise Einwilligungen zur Auswertung des Einkaufsverhaltens, Standortdaten oder sogar den Zugriff auf das Mikrofon. Edeka erlaubt Dritten, Tracking-Daten zu erstellen, auch durch Unternehmen außerhalb Deutschlands. Diese Eingriffe stehen aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu den gewährten Rabatten, die oft nur für ausgewählte Produkte gelten, die man möglicherweise gar nicht kaufen wollte.
Gleichzeitig sehen wir eine potenzielle Ungleichbehandlung, da Rabatte und Angebote im Lebensmittelsektor – gerade in Zeiten steigender Preise – für viele Menschen wichtig sind, aber oft an die App-Nutzung gekoppelt werden.
Nicht jede digitale Innovation ist ein Vorteil für Verbraucher. Deshalb empfehlen wir, Supermarkt-Apps kritisch zu hinterfragen und auf die Nutzung zu verzichten.
Ausführliche Informationen zum Funktionieren dieser Apps finden Sie auch auf unserer Webseite unter

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist rechtlich bereits mehrfach gegen die Preiskennzeichnungen im Zusammenhang mit Supermarkt-Apps verschiedener Handelsketten vorgegangen.

In folgendem Fall konnte bereits ein Erfolg erzielt werden: 
Erfolg gegen Lidl: Preisangaben für alle | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband ist rechtlich bereits gegen Lidl vorgegangen: 


 Supermark-Apps: Rabatte im Tausch gegen Daten (Repräsentative Befragung des vzbv)

Show Comments

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir können keine Anbieternennungen veröffentlichen. Sie werden gegebenenfalls von uns gelöscht oder durch neutrale Bezeichnungen ersetzt.

Die Verbraucherzentrale nutzt und speichert die in diesem Kommentarfeld erhobene E-Mail-Adresse ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Kommentars im Forum. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, z.B. per E-Mail an die Adresse datenschutz@verbraucherzentrale.nrw. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*Pflichtfelder