Gibt es gesetzliche Vorgaben für die Schärfe von Pfeffer?
Nein. Für die Schärfe von Pfeffer gibt es keine gesetzlichen Vorgaben oder Grenzwerte. Sie hängt vom natürlichen Piperin-Gehalt ab und variiert je nach Sorte, Herkunft und Verarbeitung. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs beschreiben nur die typischen Geschmackseigenschaften.

Im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht gibt es keine Grenzwerte oder Vorgaben zur Mindest- oder Höchstschärfe von Pfeffer. Die Schärfe von Pfeffer wird maßgeblich durch den natürlichen Gehalt an Piperin bestimmt, der je nach Sorte, Herkunft und Verarbeitung schwankt. Es gibt keine verbindlichen Vorgaben oder Grenzwerte für den Piperin-Gehalt in Pfefferprodukten.
In den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist die Schärfe von Pfeffer wie folgt umschrieben:
- „Pfeffer, grün; Grüner Pfeffer
Die unreif geernteten, grünen Früchte von Piper nigrum L. aus der Familie der Pfeffergewächse (Piperaceen). Sie schmecken in Salzlake eingelegt besonders mild und aromatisch. - Pfeffer, schwarz; Schwarzer Pfeffer
Die noch nicht völlig reif geernteten, getrockneten Früchte von Piper nigrum L. aus der Familie der Pfeffergewächse (Piperaceen). Sie riechen aromatisch würzig und schmecken kräftig scharf. - Pfeffer, weiß; Weißer Pfeffer
Die getrockneten, von der äußeren Fruchtwand befreiten Früchte von Piper nigrum L. aus der Familie der Pfeffergewächse (Piperaceen). Sie riechen aromatisch würzig und schmecken milder als schwarzer Pfeffer.“
Die Leitsätze sind keine rechtlichen Vorgaben, sie werden aber bei Streitigkeiten vor Gericht häufig als Beurteilungsgrundlage herangezogen.
Für die Lebensmittelsicherheit sind bei Pfeffer keine spezifischen Warnhinweise bezüglich der Schärfe vorgeschrieben, da die üblichen Verzehrmengen als gesundheitlich unbedenklich gelten.

In Österreich gilt ein Mindestgehalt an Piperin. Einige Marken findet man daher nur in D. Ja, dies ist eine deutsche Site, aber erwähnen könntekönnten Sie das trotzdem!
Anmerkung der Redaktion:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben Recht, dass es in Österreich eine konkrete Vorgabe zum Piperin-Gehalt im Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) gibt.
Dort ist für schwarzen und weißen Pfeffer – sowohl ganz als auch gemahlen – ein Piperin-Gehalt von mindestens 3,5 % angegeben.
Wichtig ist allerdings die rechtliche Einordnung: Das Österreichische Lebensmittelbuch ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinne, sondern wird rechtlich als „objektiviertes Sachverständigengutachten“ eingeordnet. Es beschreibt unter anderem die in Österreich maßgeblichen Beurteilungsgrundsätze und die gute Herstellungs- und Handelspraxis. Die dort genannten 3,5 % sind daher nicht mit einem unmittelbar gesetzlich festgelegten Grenzwert gleichzusetzen.
Unsere Aussage bezog sich auf die Rechtslage in Deutschland bzw. auf unmittelbar geltendes EU-Lebensmittelrecht. Hier gibt es keine gesetzliche Vorgabe für einen Mindest- oder Höchstgehalt an Piperin und damit auch keinen gesetzlichen Wert für die „Schärfe“ von Pfeffer.
Ihr Hinweis auf die abweichende Beurteilungspraxis in Österreich ist aber interessant und eine sinnvolle Ergänzung. Vielen Dank dafür!
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