Wie entnehme ich Backwaren aus der Selbstbedienung auf hygienische Weise?
Ständig wird zu Recht häufiges und gründliches Händewaschen empfohlen. In der Backwarenabteilung der Discounter soll man sich nun mancherorts mit bakterienbehafteten Händen, etwa durch Griffe der Einkaufswagen, an den Semmeln bedienen. Warum ist das ohne Entnahmezange erlaubt?

Grundsätzlich sind im Sinne der Hygieneverordnung Lebensmittel auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vor Kontamination zu schützen, die sie für die menschliche Ernährung ungeeignet machen. Ziel ist, ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen. Daher müssen sämtliche Arbeitsprozesse in allen Lebensmittelbetrieben unter hygienisch einwandfreien Bedingungen ablaufen.
Für die Abgabe von Brot, Kleingebäck und feinen Backwaren in der Selbstbedienung existieren bestimmte hygienische Anforderungen.
Dazu zählt beispielsweise, dass für die hygienische Entnahme der Waren geeignete Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, wie etwa Einmalhandschuhe oder Entnahmebesteck mit hygienischer Ablage.
Für die Umsetzung der Vorgaben ist der jeweilige Lebensmittelhändler selber verantwortlich. Beispielsweise sollten Kund:innen Backwaren auf keinen Fall prüfen, anfassen und wieder hinlegen. Durch die Entnahme von Backwaren ohne Zange oder Handschuh kann es unabsichtlich auch zur Berührung von anderen Backwaren und damit leichter zu einer Verunreinigungen, zum Beispiel mit Krankheitskeimen, kommen.
In Ihrem Fall würden wir empfehlen, sich an die örtliche Lebensmittelüberwachung zu wenden. Diese Behörde hat die hoheitliche Gewalt, Verstöße im Lebensmittelbereich zu kontrollieren, zu analysieren und gegebenenfalls gegen den Vertreiber rechtlich vorzugehen. Die Verbraucherzentrale als eingetragener Verein ist dazu nicht befugt.
Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde, in deren Gebiet/Landkreis sich der betroffene Supermarkt befindet.

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