Verkauf von Energydrinks an Kinder

Stand: 06. Februar 2026

Ab welchem Koffeingehalt je 100 ml dürfen Energydrinks an Kinder verkauft werden? Hintergrund ist folgender: Ich war einkaufen und musste beobachten wie 7-8 jährige Kinder dosenweise einen Energydrink kauften. Auf Nachfrage sagte die Kassiererin, sie dürfe diese an Kinder verkaufen. Stimmt das?

Ja, der Verkauf von Energydrinks ist in Deutschland ohne Altersbeschränkung erlaubt.

Energydrinks sind koffeinhaltige Erfrischungsgetränke. Für den "Energie-Kick" sorgen Zucker und Koffein. Darüber hinaus werden oft weitere Stoffe wie Glucuronolacton, Inosit und Taurin eingesetzt.

Wir sehen den anhaltenden Boom dieser Getränke mit Sorge. Denn ausgerechnet Kinder und Jugendliche mögen diese quietschsüßen Getränke. Die Süße überdeckt den bitteren Geschmack des Koffeins. Somit besteht die Gefahr dosenweise zuzulangen. Eine Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 2013 zum Konsum hat herausgefunden, dass jedes fünfte Kind in Europa zwischen sechs und zehn Jahren Energydrinks konsumiert, zum Teil auch in großen Mengen.

Bei hohen Koffeinzufuhren können unerwünschte Wirkungen unmittelbar auftreten. Dazu gehören Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Schlaflosigkeit und erhöhte Nervosität. Zudem gibt es Hinweise, dass insbesondere der gleichzeitige Konsum von Energydrinks und größeren Mengen an Alkohol und/oder ausgiebige körperliche Betätigung das Risiko für negative gesundheitliche Effekte erhöhen. Bestimmte Verbrauchergruppen, wie Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen, sollten auf Energydrinks verzichten.

Die EFSA hat in einem wissenschaftlichen Gutachten Höchstwerte für Koffein ermittelt, die für die gesunde Allgemeinbevölkerung unbedenklich sind. Für Kinder und Jugendliche gelten demnach 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag als unbedenklich. Diese Menge erreicht ein 13-jähriger Junge mit einem Körpergewicht von circa 54 Kilogramm bereits mit zwei Dosen (insgesamt 500 Milliliter) eines Energydrinks.

In Deutschland gilt für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke eine nationale gesetzliche Höchstmenge von 320 Milligramm Koffein pro Liter. Getränke (ausgenommen Tee und Kaffee), die mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter enthalten, müssen den Hinweis "Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" im Sichtfeld der Bezeichnung tragen, gefolgt von der Angabe des Koffeingehalts in mg je 100 ml.

Den Verbraucherzentralen reicht dieser Hinweis nicht aus, um Kinder und Jugendliche vom Konsum abzuhalten. Sie fordern wegen der Risiken ein Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Auch Kinderkardiologen schlagen Alarm und halten den Hinweis auf koffeinhaltigen Produkten für unzureichend.

Im August 2025 wurden die Ergebnisse der EDKAR-Studie - durchgeführt vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Charité Universitätsmedizin Berlin – veröffentlicht. Darin wurde untersucht, ob sich bei Jugendlichen, die seit mindestens einem Jahr große Mengen von Energydrinks aufnehmen, Veränderungen am Herzen zeigen. Bei den 97 Studienteilnehmer*innen zeigten sich keine Auswirkungen auf die Herzgesundheit. Ob das auch für einen längerfristigen hohe Konsum gilt, ist unklar. Auch das Risiko unerwünschter akuter Wirkungen einer hohen Koffeinaufnahme bleibt bestehen.

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