Säfte in der Schwangerschaft: Nicht immer ist die Haltbarmachung erkennbar
In der Schwangerschaft sollten vorsichtshalber nur Säfte getrunken werden, die über 70 °C erhitzt wurden. Auf abgepackten Säften fehlt oft eine Angabe zur Pasteurisierung. Handelsübliche Säfte werden meist durch Erhitzen oder Hochdruck haltbar gemacht. Dabei werden schädliche Mikroorganismen inaktiviert.

Säfte, die Sie im Handel kaufen, sind in der Regel wärmebehandelt und somit auch in der Schwangerschaft problemlos zu verwenden. Beispielsweise werden sie pasteurisiert (kurzzeitige Erhitzung auf mindestens 80 Grad Celsius) oder hochdruckbehandelt. Damit werden unerwünschte Mikroorganismen und Enzyme inaktiviert. Keime wie Listerien, E.Coli und Salmonellen oder Schimmelpilze halten der Hitze oder dem Druck nicht stand und Enzyme, die für das Braunwerden von Früchten und frischem Fruchtsaft verantwortlich sind, verlieren ihre Wirkung. Dies hilft, das Erkrankungsrisiko durch Mikroorganismen zu senken. Gleichzeitig steigt die Haltbarkeit der Produkte auf bis zu zwei Jahre.
Ganz frisch gepresste Säfte halten gekühlt nur ein bis höchstens zwei Tage, dann fangen sie ohne eine Wärmebehandlung an, zu gären. Direktsäfte aus dem Kühlregal wurden meist hochdruckpasteurisiert, sollten auch gekühlt aufbewahrt werden und sind etwa 4 bis 6 Wochen haltbar.
Eine Kennzeichnungspflicht für die Art der Haltbarmachung existiert für Säfte nicht.

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