Darf Gruyère mit Schweizer Flagge aus einer Käserei in Thüringen stammen?

Stand: 17. Juni 2024

Gruyère AOP darf nur in den festgelegten Regionen der Schweiz hergestellt und gereift werden. Ein Thüringer Identitätskennzeichen ist dennoch möglich: Es kennzeichnet nur den Betrieb, der den Käse zuletzt bearbeitet oder verpackt hat, nicht seine Herkunft.

Tatsächlich darf ein Gruyer Käse nicht aus Thüringen kommen. Dieser Käse trägt das Schweizer Siegel für geschützte Ursprungsbezeichnung (AOP). Dieses Siegel tragen nur Produkte, die eine enge Verbindung zu Ihrer Ursprungsregion haben. Bei Produkten mit dem AOP-Siegel müssen sämtliche Produktionsschritte in einem abgegrenzten geografischen Gebiet hergestellt werden. Der Gruyere wird in den Regionen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Jura und einigen Gemeinden des Kantons Bern hergestellt. Sowohl die Milchproduktion als auch die Verarbeitung und die Reifung des Käses finden in der gleichen Ursprungsregion statt.

Es ist dennoch möglich, dass das Produkt ein Thüringer Identitätskennzeichen trägt. Es gibt lediglich den Betrieb an, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Wurde der Käse nach der Reifung beispielsweise in Thüringen zerlegt und verpackt, erhält er ein Thüringer Identitätskennzeichen.

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