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Ihre Enttäuschung über den Kauf eines alten Brotes können wir gut verstehen. Wie haben Sie gemerkt, dass es vom Vortag ist?
Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, die den Verkauf eines Brotes vom Vortag verbietet bzw. eine Kennzeichnung dazu vorschreibt. Solange das Brot in seiner Qualität nicht gemindert ist, kann es verkauft werden. Kundenfreundlicher und transparenter ist es allerdings, wenn dies entsprechend gekennzeichnet ist oder zumindest im Verkaufsgespräch darauf hingewiesen wird. Viele Bäckereien handhaben dies so und geben dann meist auch freiwillig einen Preisnachlass.