Angetautes Gemüse bei unterbrochener Kühlkette: Darf ich es wieder einfrieren?
Unterbrochene Kühlketten bei Tiefkühlgemüse sind kritisch: Keime können sich schnell vermehren. Grundsätzlich sollte aufgetautes Gemüse nicht wieder eingefroren werden. Nur leicht angetaut und durchgehend gekühlt ist eine Ausnahme möglich – sicherer ist jedoch, es direkt gut durchzugaren.

Die Haltbarkeit von frischem und tiefgekühltem Gemüse hängt maßgeblich von einer durchgehenden Kühlung ab. Das gilt auch für den Transport zwischen Hersteller, Handel und Verbraucher. Nur so bleibt die Ware möglichst lange vor Verderb geschützt.
Wird die Kühlkette, etwa bei sommerlichen Temperaturen, unterbrochen, können sich vorhandene Keime auf der Lebensmitteloberfläche schnell vermehren. Besonders kritisch ist dies bei Temperaturen zwischen 10 und 65 °C. Beim erneuten Auftauen können diese Keime weiterwachsen und gesundheitliche Beschwerden wie Durchfall, Erbrechen oder Bauchkrämpfe verursachen.
Deshalb gilt grundsätzlich die Empfehlung: Aufgetaute Lebensmittel sollten nicht wieder eingefroren werden. Dieser Hinweis ist auch gesetzlich für Tiefkühlprodukte vorgesehen.
In bestimmten Fällen ist eine Ausnahme möglich:
Wurden Lebensmittel nur leicht angetaut, waren also noch deutlich kalt oder teilweise gefroren, und wurden sie nicht längere Zeit ungekühlt gelagert, kann ein erneutes Einfrieren unter Umständen vertretbar sein. Dabei ist jedoch mit Einbußen bei Qualität, Geschmack und Haltbarkeit zu rechnen.
Tiefkühlgemüse sollte immer vollständig durcherhitzt und nach dem Auftauen möglichst zeitnah verbraucht, aber nicht erneut eingefroren werden. Wurde die Kühlkette bei hohen Temperaturen unterbrochen und das Gemüse ist bereits weich oder warm, sollte es aus Sicherheitsgründen nicht wieder eingefroren, sondern direkt durchgegart und anschließend als zubereitete Speise eingefroren werden.
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