Vielen Kunststoffen werden mineralische Füllstoffe zugesetzt um den Anteil fossiler Rohstoffe auf bis zu 50% zu reduzieren. Ein Beispiel hierfür ist Talkum. Der Zusatz von Talkum zu Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt ist gemäß VO (EU) Nr. 10/2011 zulässig. Füllstoffe werden aber nicht nur eingesetzt, um den Anteil an teurem Kunststoffmaterial einzusparen, sondern auch um Optik (weiß einfärben) und bestimmte Eigenschaften wie Härte der Kunststoffe und damit Stabilität zu verbessern. Dabei darf die sogenannte Polymerstruktur des Kunststoffes nicht gestört werden, damit der Kunststoff chemisch stabil bleibt.
Es liegen keine Hinweise vor, dass der Anteil an mineralischen Füllstoffen in Kunststoffen zu einer Instabilität der Struktur führt. Das heißt, dass sich durch mechanische Einwirkung (Auskratzen mit dem Löffel) kein Talkum ablöst und das Lebensmittel kontaminiert.
Talkum selbst wird sogar als Zusatzstoff in Lebensmitteln eingesetzt. Es trägt die E-Nummer E 553b und dient als Trennmittel.
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Gebrauch von Talkum in Kunststoff ist daher aus unserer Sicht nicht zu erwarten.
Die Anforderungen an Verpackungen sind nach Richtlinie EG/1935/2004 folgende:
Materialien und Gegenstände […] sind nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie […] keine Bestandteile auf Lebensmittel in
Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung herbeizuführen oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen (geruchlichen und geschmacklichen) Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Verpackungen.