Kopfschmerzen und Fieber durch zu stark erhitzte Teflonpfanne?

Stand:
Mein Sohn hat gestern Abend die Teflonpfanne sehr heiß werden lassen (Induktion Power). Es entstand viel Rauch. Jetzt hat er Kopfweh und erhöhte Temperatur. Kann das daher kommen?
Nahaufnahme einer beschichteten Pfanne
Off

Ab einer Temperatur von 360 Grad Celsius können Teflonpfannen (Teflon = PTFE = Polytetrafluorethylen) giftige Dämpfe freisetzen, durch die es zu grippeähnlichen Symptomen ("Teflonfieber", Polymerfieber") kommen kann.

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind Krankheitsfälle bisher nur aus der industriellen Fertigung von PTFE und nicht aus Privathaushalten bekannt.

Ob die Symptome Ihres Sohnes durch das Einatmen des Rauches verursacht wurden, können wir nicht einschätzen. Sollte das Fieber jedoch anhalten empfehlen wir einen Arzt zu konsultieren.

Teflonbeschichtete Pfannen sollten leer nicht länger als drei Minuten erhitzt werden. Bei Induktionsherden sollte die Pfanne aufgrund der schnellen Aufheizzeit nie ohne Inhalt erwärmt werden.

ältere Nutzer-Kommentare aus dem Jahr 2020 und davor

AM, am 13.07.2020, 09:05
Guten Tag,


darf man diese Töpfe und Pfannen mit oben genannter Beschichtung wieder benutzen nachdem sie einmal zu heiß wurden? Mir ist der oben geschilderte Fall passiert – mein Topf wurde ohne Inhalt zu lange zu heißt. Ich habe anschließend beobachtet, dass die davor entstandenen Kratzer im Topf nun deutlich sichtbarer sind.

Ich frage mich nun, ob mein Topf nun noch verwendbar ist oder ob man ihn lieber entsorgen sollte?

 

Redaktion:
Sie können die Pfanne wieder verwenden. Wenn Sie allerdings bereits Kratzer in der Beschichtung haben, dann raten wir grundsätzlich dazu die Pfannen zeitnah auszustauschen.


Bendel ,Bernhard, am 04.06.2019, 09:46
frisches Obst muss eine Herkunftsbezeichnug haben, getrocknetes Obst, wie Rosinen, Aprikosen, etc , nicht. Auskunft der Lebensmittelüberwachung am LRA Miesbach

 

Redaktion:
Vielen Dank für Ihren Kommentar, auch wenn dieser nicht zum obigen Thema passt.

Sie haben recht. Bei frischem Obst und Gemüse ist eine Herkunftskennzeichnung verpflichtend. Nicht aber bei Obst und Gemüse, das in irgendeiner Art und Weise bearbeitet wurde. Dazu gehört beispielsweise das Einfrieren, aber auch das Trocknen.

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